Postbank Freistellungsauftrag für das Jahr 2012 widerrufen ?
Ich möchte für das Jahr 2012 meinen bei der Postbank gültigen Freistellungsauftrag widerrufen. Leider geht das bei der Postbank nicht online sondern nur per Formular. Auf diesem Vordruck gibt es folgenden Punkt:
Widerruf - Hiermit widerrufe ich den Freistellungsauftrag zum: 31.12.XXXX
Leider ist der 31.12 fest vorgegeben und nicht änderbar. Welches Jahr trage ich nun ein um für 2012 den Freistellungsauftrag zurückzuziehen. 31.12.2011 oder 31.12.2012 ? Könnt ihr mit bitte bei dieser kniffligen Frage helfen. Leider konnte die Dame an der Hotline mir nicht weiterhelfen und ich seh nicht ein jedesmal die 0180er anzurufen bis ich mal jemand kompetentes am Telefon habe.
Danke im voraus
Gruss Maria
2 Antworten
Obwohl selber Postbank-Kunde war mir das noch garnicht aufgefallen, dass man bei der Postbank Freistellungsaufträge nur per gutem alten Papierformular aufgeben kann. Da ist selbst bei meiner Sparkasse mehr Fortschritt eingezogen. Allerdings Ärger mit den Freistellungen hat man bei vielen Banken. Das mit der Festlegung auf das Jahresende ist nicht unüblich und hat wohl bankinterne Gründe: Es erleichtert die Organisation.
Das hat keine bankinternen Gründe, sondern gesetzliche:
"Freistellungsaufträge sind jeweils für ein Jahr gültig und können während dieses Zeitraums beliebig oft kostenfrei geändert werden, gültig bleibt der jeweils letzte Auftrag."
Sind während des Jahres schon Zinsen angefallen, muss der FSA bei einer Änderung mindestens diese Summe abdecken!
Warum das so ist???
Du kannst einen Freistellungsauftrag nur für das laufende Jahr ändern und auch maximal bis zu dem bereits in Anspruch genommenen Betrag. Hast Du also bisher 23,83 EUR in Anspruch genommen, so kann der Freistellungsauftrag für 2012 (01.01.-31.12.2012) maximal auf 24 EUR reduziert werden. Hast Du keine Gewinne bisher gegen Deinen Freistellungsauftrag verrechnet, so kann dieser bis auf 0 EUR reduziert werden.
Liegt also der letztere Fall vor, so würde ich einen Freistellungsauftrag über 0,00 EUR ab dem 01.01.2012 einrichten. Ein Widerruf ist gleichwertig zur Einrichtung über 0,00 EUR. Soll sich die Postbank den Kopf über ihre Formulare zerbrechen.