müssen Eheleute gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen oder hat man Wahlrecht?
ist es eigentlich zwingend, daß Eheleute den Freistellungsauftrag gemeinsam stellen oder könnte man der Einfachheithalber nicht sagen, jeder führt seine Freistellungsaufträge alleine. Müsste doch auch möglich sein, oder?
2 Antworten
solange sie nciht jeder die 1.60 euro in Anspruch nehmen wollen, klappt das. Sie müssen sich eben auf die jeweils 801 Euro beschränken.
Sie geben aber evtl. etwas auf falls eine weniger als 801 Euro Erträge hat.
in der Bank in der ich arbeitete, war es so der Brauch, daß Eheleute zwingend gemeinsam erteilen, es sei denn ,sie haben Gütertrennung vereinbart. Kann also sein, daß Deine Bank Deinem Wunsch sonst nicht entspricht, getrennte Aufträge anzunehmen