Freistellungsauftrag doppelt belegt?

3 Antworten

Für die Jahressteuermeldungen über Kapitalerträge ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Die Banken melden nach Jahresende die aufgelaufenen Steuerdaten zu Kapitalerträgen und auch die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.

Die Finanzämter rufen von dort die Daten ab und würde eine Überinanspruchnahme des Betrags erkennen und nachbesteuern. Wenn allerdings die Summe der unter den Freistellungsauftrag fallenden und nicht besteuerten Kapitalerträge kleiner als die 801 EUR ist, dann ist erst mal nichts passiert. Alles gut. Du solltest nur schleunigst die Angaben bei den Banken korrigieren.


sdp75485 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 10:33

Die Freistellungsaufträge für das aktuelle Jahr (und Folgende) habe ich richtig gestellt, so das ich jetzt bei insgesamt 801€ bin. Vergangene kann ich leider nicht mehr anpassen. Soll ich da noch was machen und sicherheitshalber beim Finanzamt Bescheid geben? Erträge erfolgten in vergangenen Jahren nicht (erst Recht nicht über 801€).

gandalf94305  20.03.2021, 10:45
@sdp75485

Nein. Wie ich schrieb: alles gut. Solange Du nicht Steuern "vermieden" hast, gibt es keine weitere Notwendigkeit einer Aktion außer der Korrektur, die Du ja bereits vorgenommen hast.

Die Finanzämter erhalten über die BaFin eine Mitteilung der Banken darüber, in welcher Höhe Kapitalerträge tatsächlich freigestellt worden sind. Sind mehr Kapitalerträge freigestellt als zulässig, wirst Du irgendwann vom Finanzamt angeschrieben - das kann aber 2-3 Jahre dauern.

Da hier nur die tatsächlich freigestellten Erträge und nicht die Höhe der Freistellungsaufträge übermittelt wird, sollte das für dich unproblematisch sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der eine Freistellungsauftrag nie in Anspruch genommen wurde, weil das Tagesgeldkonto nicht genutzt wurde, sollte das kein Problem sein.


sdp75485 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 22:20

Das beruhigt mich etwas. Ich war dann doch etwas "schockiert" als ich das gesehen habe.