Freistellungsauftrag doppelt belegt?
Seit 2020 bespare ich ein Depot. Dort ist der Freistellungsauftrag in voller Höhe (801€) für mich ereilt. Jetzt ist mir im Nachhinein aufgefallen, dass ich seit 2017 bei meiner Hausbank ebenfalls einen Freistellungsauftrag in voller Höhe ereilt habe. Wahrscheinlich wurde der bei der Eröffnung meines Tagesgeldkontos mit beauftragt.
Ins Depot wurde monatlich Geld reingepackt, allerdings bisher nicht verkauft (ergo gab es keine Kapitalerträge, wenn ich mich nicht irre). In das Tagesgeldkonto wurde nie was eingezahlt weshalb es da auch keine Zinsen gegeben haben kann. Den Freistellungsauftrag habe ich bei der Bank jetzt für das aktuelle und alle folgenden Jahre gelöscht.
Muss ich bei der Steuererklärung sicherheitshalber nochmal irgendwas angeben oder gegebenenfalls beim Finanzamt was richtig stellen?
3 Antworten
Für die Jahressteuermeldungen über Kapitalerträge ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Die Banken melden nach Jahresende die aufgelaufenen Steuerdaten zu Kapitalerträgen und auch die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.
Die Finanzämter rufen von dort die Daten ab und würde eine Überinanspruchnahme des Betrags erkennen und nachbesteuern. Wenn allerdings die Summe der unter den Freistellungsauftrag fallenden und nicht besteuerten Kapitalerträge kleiner als die 801 EUR ist, dann ist erst mal nichts passiert. Alles gut. Du solltest nur schleunigst die Angaben bei den Banken korrigieren.
Nein. Wie ich schrieb: alles gut. Solange Du nicht Steuern "vermieden" hast, gibt es keine weitere Notwendigkeit einer Aktion außer der Korrektur, die Du ja bereits vorgenommen hast.
Die Finanzämter erhalten über die BaFin eine Mitteilung der Banken darüber, in welcher Höhe Kapitalerträge tatsächlich freigestellt worden sind. Sind mehr Kapitalerträge freigestellt als zulässig, wirst Du irgendwann vom Finanzamt angeschrieben - das kann aber 2-3 Jahre dauern.
Da hier nur die tatsächlich freigestellten Erträge und nicht die Höhe der Freistellungsaufträge übermittelt wird, sollte das für dich unproblematisch sein.
Wenn der eine Freistellungsauftrag nie in Anspruch genommen wurde, weil das Tagesgeldkonto nicht genutzt wurde, sollte das kein Problem sein.
Das beruhigt mich etwas. Ich war dann doch etwas "schockiert" als ich das gesehen habe.
Die Freistellungsaufträge für das aktuelle Jahr (und Folgende) habe ich richtig gestellt, so das ich jetzt bei insgesamt 801€ bin. Vergangene kann ich leider nicht mehr anpassen. Soll ich da noch was machen und sicherheitshalber beim Finanzamt Bescheid geben? Erträge erfolgten in vergangenen Jahren nicht (erst Recht nicht über 801€).