Wie kann ích meinen Sohn vom Erbe ausschließen?
Hallo
Ich bin in zweiter Ehe verheiratet mit 3 Kindern aus dieser Ehe. Mein Sohn (20) aus erster Ehe ist ausgezogen, zu seinem leiblichen Vater. Da ich während meiner zweiten Ehe ein beträchtliches Vermögen sowie eine schuldenfeie Immobilie erwirtschaftet habe, sehe ich ncht ein, dass mein Sohn aus erster Ehe im Falle meines Todes an diesem Vermögen beteiligt werden soll. Im Grundbuch der Immobilie bin ich zu 50% eingetragen und auch das Sparvermögen ist mit meinem Mann geteilt.
Meine Frage nun: Wie kann ich das anstellen, dass mein Sohn im Falle meines Todes so wenig wie möglich von meinem Vermögen bekommt?
1 Antwort
Die Situation ist etwas zu verworren, um eine klare Antwort zu geben - leibliche Kinder können nicht vom Erbe ausgeschlossen werden, das gilt gundsätzlich, es gibt nur ganz wenige Ausnahmen.
Adoptivkinder erben ebenso und können auch nicht vom Erbe ohne weiteres ausgeschlossen werden.
Wenn das Kind von der Frau in die erste Ehe mitgebracht wurde, hat es auch keinen Erbanspruch gegen dich.
Im übrigen solltest du in deiner Situation ersnsthaft ein Testament in Erwägung ziehen, beim Notar ist es gar nicht so teuer, und da du etwas vermögend bist, solltest du dir das leisten können.