In Haus von Eltern einziehen & renovieren -> welchen Anteil bekommt Schwester?
Hallo zusammen, folgendes Problem: ich würde gerne mit meiner Frau & Kind in das 2 Familienhaus meiner Eltern einziehen und dies mit meinem Vater grundlegend modernisieren / renovieren. Jetzt müsste das Haus an mich überschieben werden um an die Kredite zu kommen. Ich habe noch eine Schwester, die ab fast jeden Kontakt zu meinen Eltern abgebrochen hat. Jetzt kommt der Punkt mit meiner Frage: wie müsste ich meine Schwester ausbezahlen? Gutachten vor der Renovierung und dann 50% des Wertes? Wie sieht es aus, wenn wir die Betreuung meiner Eltern später gewährleisten? Vielen Dank für alle Antworten!
Grüße Bernd
2 Antworten
wenn das Haus an dich überschrieben, also verschenkt werden soll, dann den Verkehrswert vor Renovierung ermitteln. Wenn die Schwester bei dem ganzen schon berücksichtigt werden soll und es keine weiteren Pflichtanteile gibt (wie Mutter, weitere Geschwister etc), dann hat deine Schwester einen Pflichtanteil von 25%.
Der kann jedoch aussen vor bleiben, wenn sie den nicht einfordert. Relevant wird das ganze dann beim Ableben deines Vaters. Sollte das erst in 10 Jahren oder später der Fall sein, hat deine Schwester keinen Anspruch mehr aus der Schenkung.
Das mit der Betreuung ist komplex, denn auch hier kann das Haus herangezogen werden von den Behörden, wenn die Schenkung nicht 10 Jahre oder mehr zurückliegt.
Ich rate hier zu einem Notar/Fachanwalt.
Hallo Obelix,
vielen Dank für deine Antwort. Mit den 10 Jahresfristen kannte ich ich noch nicht. Ich werde mich nach einen Fachanwalt erkundigen.
Nochmals Dankeschön ...
Bernd
obelix stimme ich in allen Punkten bei, erlaube mir noch eine Anmerkung:
Es ist durchaus banküblich, auch ohne Umschreibung des Eigentums an dem elterlichen Grundstück den beantragten Modernisierungskredit unter der Voraussetzung zu erhalten, dass du zusammen mit deinen Eltern die gesamtschuldnerische Haftung für das Bankdarlehen übernimmst. Die Bank hätte dann sogar gleich drei Sicherheiten: Dich persönlich, deine Mutter persönlich, deinen Vater persönlich und das Grundstück mit dem modernisierenten Wohnhaus dinglich.