In Haus von Eltern einziehen & renovieren -> welchen Anteil bekommt Schwester?

2 Antworten

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wenn das Haus an dich überschrieben, also verschenkt werden soll, dann den Verkehrswert vor Renovierung ermitteln. Wenn die Schwester bei dem ganzen schon berücksichtigt werden soll und es keine weiteren Pflichtanteile gibt (wie Mutter, weitere Geschwister etc), dann hat deine Schwester einen Pflichtanteil von 25%.

Der kann jedoch aussen vor bleiben, wenn sie den nicht einfordert. Relevant wird das ganze dann beim Ableben deines Vaters. Sollte das erst in 10 Jahren oder später der Fall sein, hat deine Schwester keinen Anspruch mehr aus der Schenkung.

Das mit der Betreuung ist komplex, denn auch hier kann das Haus herangezogen werden von den Behörden, wenn die Schenkung nicht 10 Jahre oder mehr zurückliegt.

Ich rate hier zu einem Notar/Fachanwalt.


bernd73 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 19:33

Hallo Obelix,

vielen Dank für deine Antwort. Mit den 10 Jahresfristen kannte ich ich noch nicht. Ich werde mich nach einen Fachanwalt erkundigen.

Nochmals Dankeschön ...

Bernd

blnsteglitz  15.01.2012, 16:16

DH obelix- sehr gute Antwort.

obelix stimme ich in allen Punkten bei, erlaube mir noch eine Anmerkung:

Es ist durchaus banküblich, auch ohne Umschreibung des Eigentums an dem elterlichen Grundstück den beantragten Modernisierungskredit unter der Voraussetzung zu erhalten, dass du zusammen mit deinen Eltern die gesamtschuldnerische Haftung für das Bankdarlehen übernimmst. Die Bank hätte dann sogar gleich drei Sicherheiten: Dich persönlich, deine Mutter persönlich, deinen Vater persönlich und das Grundstück mit dem modernisierenten Wohnhaus dinglich.