Testament Pflichtteil Erbrecht Anfechtbarkeit
Hallo,
meine Eltern haben Testament gemacht. Papa hat aber regelmäßig Morphium bekommen, litt an Atemnot. Ist das Testament anfechtbar? Was muss ich tun um auf Pflichtteil nicht zu verzichten. Was muss ich beachten? Kann ein Testament den Pflichtteil ausklinken? Was muss ich machen um das Testament anzufechten - da es denk ich nicht rechtmäßig ist, auch wenn es vom Notar beglaubigt wurde. Ein Notar ist kein Arzt und kann nicht Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit beurteilen.Auf was muss ich achten bzw. muss ich Vorschriften einhalten? Wie ist hier die Vorgehensweise? Hab ich ein Recht ins Spritzenbuch vom Hospitz ein zu sehen und ggf. eine Kopie zu erhalten? Zu erwähnen ist, das mein Vater morgens keine Schmerzmittel bekommen hat und 16 Uhr erst der Notar da war. Denke er hat das nur gemacht, damit er sein Morphium bekommt - es ihm besser geht.
Danke im Voraus! Verena
1 Antwort
Du schreibst sehr viel zu den Umständen, aber wenig zum Testament.
Die Frage ist, liegt ein sachlicher Anfechtungsgrund vor?
Dein Pflichtteil ist nur in sehr weniger Fällen zu verweigern (trachten nach dem Leben des Erblassers, im Stich gelassen in der Not, ehrloser Lebenswandel). Wenn das nicht vorlag, wovon ich ausgehe, ist der Pflichtteil einklagbar ohne Rücksicht darauf wie klar, oder unklar der Erblasser im Moment der Testamentsaufstellung war.
Ein Notar ist kein Medizier, aber er ist mit Sicherheit ein Mensch mit Lebenserfahrung. In den Fällen der Beurkundung eines Testaments, wird er ein Gespräch mit dem Klienten führen, aus dem er dann ableitet, ob er hineinschreiben kann, "der Erblasser ist im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte."
Daher wird es nicht leicht werden das Testament über den Pflichtteilanspruch hinaus anzufechten. man wird klagen müssen und dabei Mediziner finden für ein entsprechendes Gutachten, oder der behandelde Arzt muss seine Therapie beschreiben und sagen in welchem Zustand sein Patient bei der Medikation vermutlich war.
Wie gesagt, Pflichtteil kein Problem. Testament generell auf Gültigkeit anfechten, nicht ganz einfach.