Erbrecht: Gehören Rasenmäher, Laubsauger etc. zur vererbten Immobilie oder zum Hausrat
Haben eine Immobilie geerbt. Nun stellt sich uns die Frage, ob Rasenmäher, Heckenscheere, Laubsauger etc. zur Immobilie gehören, oder ob diese dem "normalen" Hausrat zu zu rechnen sind...
2 Antworten
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Das Stichwort nennt sich Zubehör.
Dinge die zur Erhaltung der Immobilie bestimmt sind.
Dazu gehören auch die o.g. Objekte.
Man kann sich natürlich streiten, ob es Hausrat, Zubehör oder sonstwas ist.
Ich hoffe, dass Sie sich gütlich wegen der alten Gartengeräte einigen können/werden.
Sind die als Anlagen fest mit dem Haus verbunden? Hmm... wäre wohl etwas verwegen, diese als Teil der Immobilie zu bezeichnen.