Wie hoch ist der Pflichteil bei 3 Geschwistern??
Vor 10Jahren starb mein Schwiegervater er hat kein Testament geschrieben. Im Dezember 08 verstarb meine Schwiegermutter.In Ihrem Testament hat sie einen Ihrer Söhne als Erben eingesetzt und Ihre anderen 3Kinder von der erbfolge ausgeschlossen.Das Gesamterbe(Haus + Bargeld) beträgt ca.95000Euro. Ich möchte jetzt wissen wieviel jedem kind an Pflichteil zusteht.Sind das jetzt 1/16 oder 1/8?? Mein Schwaqer redet immer von ca. 5000euro pro "Kopf" das wären 1/16 . Was stimmt denn jetzt? Will er uns alle über Ohr Hauen? Würde mich sehr über Antworten freuen!
2 Antworten
Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
Also, Normalfall 95.000/ 4 = jeder 23.750,-
Nun Plichtteil 1'/2 davon, somit 11.875,-.
Wichtig dabei, Pflichtteilansprüche sind immer Ansprüche in Bar gegen den Haupterben. sie brauchen also nicht, wie sonst auf eine Auseinandersetzung zu warten, sondern haben ihren Anspruch in Bar gegen den Haupterben.
Die Frage ist sehr komplex. Zuerst ist zu beachten, dass dein Schwiegervater bereits vorverstorben ist. Da er nicht testiert hat, ist gesetzliche Erbfolge eingetreten mit der Folge, dass der Erbanteil des Schwiegervaters an deine Schwiegermutter, deinen Mann und seine 3 Geschwister übergegangen ist. Es muss also schon eine Erbengemeinschaft bestanden haben, bevor deine Schwiegermutter verstarb. Diese besteht fort, wobei jetzt nur der Pflichtteil, der in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils liegt, noch bei deinem Mann hinzu kam. Auf deine Zahlen übertragen könnte das wie folgt aussehen: Zunächst tritt gesetzliche Erbfolge ein an der angenommenen Hälfte des Vermögens deines Schwiegervaters, also an 47.500,00 Euro. Davon erhielt die Mutter die Hälfte und die andere Hälfte von Gesetztes wegen jeweils die 4 Kinder zu gleichen Teilen. Das Erbe der Mutter, woraus sich dann der Pflichtteil berechnet, ist also um den Erbanteil ihres verstorbenen Mannes erhöht, beträgt somit 47.500,00 Euro zzgl. die Hälfte, also den Betrag von 71.250,00 Euro. Diesen Betrag erhält das eingesetzte Kind allein, muss allerdings den Pflichtteil an die übrigen 3 Kinder auszahlen, also jeweils 1/8 = 8.906,00 Euro. Danach hat freilich dein Mann schon wie die anderen 3 Kinder den gesetzlichen Erbteil nach dem Ableben ihres Vaters.