Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?

2 Antworten

Vereinbare mit Deinen Miterben einmal ein Treffen und sprich mit ihnen Klartext, dass Du gerne bereit bist, dich weiter um die Verwaktung des Erbes zu kümmern, dass Du aber nur gegen die Entschädigung der angefallenen Kosten machst. Das ist legitim. Sind die Miterben damit noicht einverstanden, dann forde sie auf, dass ein anderer Miterbe das kostenlos macht. Spätestens dann werden sie der Unkostenerstattung zustimmen.


"Kümmern "und trotzdem ist die Heizung ausgefallen?

Da mußt Du auch noch die möglichen Schadensersatzansprüche der anderen berücksichtigen; vielleicht brauchst Du auch juristischen Rat hierzu! Übrigens auch, um durch Zwangsversteigerung aus dieser aufgezwungenen Erbengemeinschaft rauszukommen und dabei Deine penibel aufgeschriebenen Kosten geltend zu machen. Letztere dürften dann kleinste Übel sein.

Das Haus bietet für Dich (auch) keine Perspektive und eine Erbengemeinschaft ist immer eine vorübergehende Gemeinschaft mit dem Ziel der Auflösung.