Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?
Hallo,
ich befinde mich momentan in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit 2 weiteren Erben (1/3 Tante, 1/3 Cousins, 1/3 ich selbst) Die Erbengemeinschaft hat von meiner Großmutter ein Haus geerbt. Nun ist es so, dass ich der einzige bin, der sich um das Haus kümmert, d.h. Rechnungen begleicht, sich um den Garten kümmert usw.. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 100€, darunter fallen Strom, Grundsteuer, Gas, sowie Müllgebühren. Diese Kosten kann ich von den Konten der Erbengemeinschaft beantragen und auszahlen lasse, da mir meine Großmutter für diese zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat. Allerdings ist jetzt vor einigen Wochen die Heizung ausgefallen und durch die Kälte sind die Heizungsleitungen aufgefroren und haben das Haus unter Wasser gesetzt. Ich musste in Folge dessen 3 mal innerhalb einer Woche zum Anwesen meiner Großmutter fahren (Nürnberg-Coburg, ca 110km einfach, d.h. 660km insgesamt). Kann ich die Spritkosten in irgendeiner Art und Weise geltend machen und mir zurückholen? Denn ich sehe es langsam nicht mehr ein diese Kosten selbst zu tragen, da die anderen Erben nur rumsitzen und keinen Finger rühren. Die konkrete Frage nun: kann ich eine Art Kilometerpauschale abrechnen, wenn es sich um notwendige Fahrten handelt, die den Erhalt des Grundstückes, sowie des Hauses, fördern und notwendig machen? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.
2 Antworten
Vereinbare mit Deinen Miterben einmal ein Treffen und sprich mit ihnen Klartext, dass Du gerne bereit bist, dich weiter um die Verwaktung des Erbes zu kümmern, dass Du aber nur gegen die Entschädigung der angefallenen Kosten machst. Das ist legitim. Sind die Miterben damit noicht einverstanden, dann forde sie auf, dass ein anderer Miterbe das kostenlos macht. Spätestens dann werden sie der Unkostenerstattung zustimmen.
"Kümmern "und trotzdem ist die Heizung ausgefallen?
Da mußt Du auch noch die möglichen Schadensersatzansprüche der anderen berücksichtigen; vielleicht brauchst Du auch juristischen Rat hierzu! Übrigens auch, um durch Zwangsversteigerung aus dieser aufgezwungenen Erbengemeinschaft rauszukommen und dabei Deine penibel aufgeschriebenen Kosten geltend zu machen. Letztere dürften dann kleinste Übel sein.
Das Haus bietet für Dich (auch) keine Perspektive und eine Erbengemeinschaft ist immer eine vorübergehende Gemeinschaft mit dem Ziel der Auflösung.