Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?
Hallo,
ich befinde mich momentan in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit 2 weiteren Erben (1/3 Tante, 1/3 Cousins, 1/3 ich selbst) Die Erbengemeinschaft hat von meiner Großmutter ein Haus geerbt. Nun ist es so, dass ich der einzige bin, der sich um das Haus kümmert, d.h. Rechnungen begleicht, sich um den Garten kümmert usw.. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 100€, darunter fallen Strom, Grundsteuer, Gas, sowie Müllgebühren. Diese Kosten kann ich von den Konten der Erbengemeinschaft beantragen und auszahlen lasse, da mir meine Großmutter für diese zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat. Allerdings ist jetzt vor einigen Wochen die Heizung ausgefallen und durch die Kälte sind die Heizungsleitungen aufgefroren und haben das Haus unter Wasser gesetzt. Ich musste in Folge dessen 3 mal innerhalb einer Woche zum Anwesen meiner Großmutter fahren (Nürnberg-Coburg, ca 110km einfach, d.h. 660km insgesamt). Kann ich die Spritkosten in irgendeiner Art und Weise geltend machen und mir zurückholen? Denn ich sehe es langsam nicht mehr ein diese Kosten selbst zu tragen, da die anderen Erben nur rumsitzen und keinen Finger rühren. Die konkrete Frage nun: kann ich eine Art Kilometerpauschale abrechnen, wenn es sich um notwendige Fahrten handelt, die den Erhalt des Grundstückes, sowie des Hauses, fördern und notwendig machen? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.
2 Antworten
Vereinbare mit Deinen Miterben einmal ein Treffen und sprich mit ihnen Klartext, dass Du gerne bereit bist, dich weiter um die Verwaktung des Erbes zu kümmern, dass Du aber nur gegen die Entschädigung der angefallenen Kosten machst. Das ist legitim. Sind die Miterben damit noicht einverstanden, dann forde sie auf, dass ein anderer Miterbe das kostenlos macht. Spätestens dann werden sie der Unkostenerstattung zustimmen.
Unter diesen Voraussetzungen wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als von Deinem Recht Gebrauch zu machen die Auflösung der Erbengemeinschaft durch Zwangsversteigerung einzuleiten.
Spätestens jetzt sollte jedem nur etwas wirtschftlich denkendem Erben die Einsicht kommen, dass eine gütliche Einigung immer mehr Erlös erzielt als die Zwangsversteigerung.
"Kümmern "und trotzdem ist die Heizung ausgefallen?
Da mußt Du auch noch die möglichen Schadensersatzansprüche der anderen berücksichtigen; vielleicht brauchst Du auch juristischen Rat hierzu! Übrigens auch, um durch Zwangsversteigerung aus dieser aufgezwungenen Erbengemeinschaft rauszukommen und dabei Deine penibel aufgeschriebenen Kosten geltend zu machen. Letztere dürften dann kleinste Übel sein.
Das Haus bietet für Dich (auch) keine Perspektive und eine Erbengemeinschaft ist immer eine vorübergehende Gemeinschaft mit dem Ziel der Auflösung.
Es ist so, dass ich nicht jeden Tag nachschauen kann ob noch alles funktioniert das wären ja 220km pro Tag und ein ungeheurer Zeitaufwand, so habe ich es mir zur Regel gesetzt einmal pro Woche nach dem Rechten zu schauen. Aber wenn die Heizung ausfällt in Folge eines technischen Defekts und ich dann innerhalb der nächste 5-7 Tage nicht da bin, ist es auch kein Wunder, dass bei Temperaturen um -10, -15 grad der Frost von außen in die Wände dringt.
Problem ist, dass ich schon seit 3 Jahren versuche das haus zu übernehmen, aber alle beteiligten sagen dass Sie ihr Drittel nicht hergeben wollen, und wenn dann nur für einen total überzogenen Preis.
Das Erste ist ein technisches Problem: Frostgefährdung und deren Abwehr. GSM- oder UMTS-gestützter Temperaturalarm oder komplette Entwässerung der Wasser-, Abwasser- und Heizungsleitungen und -körper. Fraglich bleibt, ob vollständig entwässert werden kann ("Säcke in den Leitungen").
Das Zweite ist möglicherweise eine Preisillusion aller Beteiligten. Ohne Einigung bleibt nur die Zwangsauflösung der Erbengemeinschaft durch Teilungsversteigerung. Dieses Thema muß mal richtig bewußt von allen durchdacht werden. Vielleicht hilft auch noch als letzter friedlicher Versuch ein Bewertungsgutachten, weil Ortsfremde den Wert völlig überzogen einschätzen ("Hier in M kostet ein Haus mehr als in DEG").
Als Drittes: die Wertverschlechterungphase hat bereits durch die Wasserschäden begonnen und kann sich insb. bei einem unbewohnten Objekt durch Vandalismus schnell fortsetzen.
Du hast als Viertes das Verteilungsthema laufender Kosten angesprochen. Hierbei setzt übrigens auch die Verjährungsfrist ein.
In den nächsten drei Wochen solltest Du Dir Klarheit verschaffen und die Sache dann durchziehen. Rücksicht ist dabei nicht mehr zu nehmen. Und behutsam Mitbieten kannst Du bei der Teilungsversteigerung auch noch.
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http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=51697
Solche Gespräche sind früher schon erfolgslos verlaufen. Am Anfang hatte meine Tante sich bereit erklärt sich darum zu kümmern, tat dies aber nicht und hat lediglich als sie die alleinige Schlüsselgewalt hatte, den Hausrat in einer Nacht und Nebelaktion abtransportieren lassen. Aug Grund dessen, habe ich Anzeige erstattet und die Schlösser sofort austauschen lassen. Seitdem bin ich der einzige, der sich noch darum kümmert.