Aufwandsentschädigung als Übungsleiter wurde nicht in Steuererklärung angegeben, gibts ein Problem?
In der vom Steuerberater erhaltenen Kopie der Steuererklärung 2008 seh ich, daß die Aufwandsentschädigung als Übungsleiter nicht angegeben wurde. Habe aber den Sachverhalt schon mitgeteilt und die Belege abgegeben. Gibt das nun ein Problem?
2 Antworten
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Naja, wenns dem Steuerberater mitgeteilt wurde und der das vergisst, darf das ja wohl nicht Problem des Steuerzahlers sein oder? Man muss aber natürlich nachweisen können, dass es dem StB angegeben wurde.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Dem Steuerberater mitgeteilt, dem Finanzamt mitgeteilT?
Erhaltene einnahmen über der pauschel (2.100,-), oder darunter?
ggf. einen kurzen Brief hinterher schicken, das diese Einnahme versehentlich vergessen wurde.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986