Währungsumrechnung in der Steuererklärung
Ich kann Fortbildungskosten für eine Weterbildung in meiner Steuererklärung geltend machen. Nun habe ich allerdings Rechnung (von englischen Universitäten) in Pfund. Mit welchem Kurs muss ich die nun umrechnen um den abzugsfähigen Euro-Betrag zu erhalten?
2 Antworten
Gehe auf die Seite von w ww.bundesfinanzministerium.de und gib als Suchbegriff "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" ein, dann werden Dir die zeitraumbezogenen Dokumente mit den maßgeblichen Kurse angezeigt.
Z. B. für 2009 (kompletten Link kopieren!):
Nochmal eine vereinfachende Aussage:
Aus Vereinfachungsgründen können ... die monatlichen Durchschnittswerte der EZB verwendet werden, die das Bundesfinanzministerium ohnehin als Umsatzsteuer-Umrechnungskurse im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BFH-Urteil vom 3.12.2009, Az. VI R 4/08).