Kündigung zum 30.8.- nun will Arbeitgeber doch lieber Aufhebungsvertrag schließen, warum?
Mein Kumpel hat per 30.8. die Stelle gekündigt gekriegt, weil er weniger Stunden arbeiten wollte, als bisher. Das ging wohl nicht u. man hat ihn gekündigt. Nun bat die Firma, die Kündigung rückgängig zu machen u. eien Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Wo liegen die Vorteile für meinen Kumpel, wenn er das tut?
1 Antwort
ich sehe wenig vorteile auf seiten deines kumpels, ausser er kann die konditionen beim ausstieg für sich verbessern (zB höhere zahlung, abfindung, auszahlung des urlaubsanspruches anstelle von freistellung).
der arbeitgeber hat eher vorteile. ich stelle mir spontan die frage, ob die kündigung überhaupt rechtens ist. wenn jemand weniger arbeiten will, dann spricht man darüber, klärt das problem und weiter geht's, aber man kündigt nicht. rein die frage nach weniger arbeit ist kein kündigungsgrund, ausser man einigt sich auf diese lösung.
wenn dein kumpel unterschreibt, dann stimmt er dem vorgehen zu und hat keine rechte wie kündigungsschutzklage (3 wochen frist). auch ist mit der unterschrift das thema abfindung ein für allemal vom tisch. auch ein punkt: wird er gekündigt, hat er sofort anspruch auf arbeitslosengeld. unterschreibt er eine aufhebung, wird er wohl 3 monate gesperrt - das wäre dann über den 30.8. hinaus.
ich würde an seiner stelle fachkundige beratung einholen. entweder beim anwalt, bei der gewerkschaft, beim betriebsrat etc.
er sollte aufpassen. unterschrieben ist schnell, aber dann gibt es kein zurück mehr.