Pflicht-Praktikum in der Schweiz mit 3000 CHF Vergütung, Steuern in D???
Hallo ich habe folgendes Problem: Ich werde für 5 Monate in der Schweiz ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren. Die Vergütung beträgt 3000 CHF laut Vertrag. Eingeschrieben bin ich natürlich während dieser Zeit immernoch, da das Praktikum ja in der Regelstudienzeit eingeschlossen ist. Die Frage ist nun, ob und wie weit ich in D steuerpflichtig bin, oder ob und wie viele Steuern ich in der Schweiz zahlen muss?? Muss ich überhaupt Steuern in D zahlen? Wie wäre dass wenn ich meinen Wohnsitz in dieser Zeit in der Schweiz hätte?
Besten Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Da Du sowieso den größten Teil des Jahres in "D" Deinen Wohnsitz hast ist der "umzug" unnötig.
Mit dem Wohnsitz in "D" bist Du hier sowieo unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Nur wenn Du über 183 Tage im Ausland ansässig wärst würdest Du dort mit den dort erzeilten einkünften steuerpflichtig sein.
Jetzt wäre noch zu klären, sind die Einnahmen Ein künft als Angestellter, oder als Freiberufler. So, oder so sind aber die Kosten für die dortige Unterbringung höchstwahrscheinlich abzugsfähig, als kosten der doppelten Haushaltsführung.
Ich vermute mal, wenn alle Abzugsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden kommt, wenn überhaupt, nur eine Steuerschuld von ein paar hundert Euro heraus.
Ich würde mir beim örtlichen Finanzamr eine "Ansässigkeitsbescheinigung" besorgen, damit keiner auf die Idee kommt, Dir in der Schweiz Steuern anzuziehen.
Dein Arbeitgeber in der Schweiz wird Dir die Quellensteuer vom Lohn abziehen und ans Finanzamt abführen. Du bist uneingeschränkt in D steuerpflichtig - die in der Schweiz bezahlte Quellensteuer wird Dir aber an die Steuerschuld angerechnet (Doppelbesteuerungs- Abkommen D-CH). Wenn Du Deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst funktioniert das nur, wenn Du (wie oben bereits erwähnt) mindestens während 183 Tagen im (Kalender)Jahr nicht in D bist oder sein kannst (!) d.h. die Rückkehr ist aus beruflichen Gründen nicht möglich. Zwar würde Dein Wegzug in D auch von Finanzamt akzeptiert, bei einer Rückkehr würde jedoch geprüft, ob die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung gegeben waren. Umzug also nur, wenn Du anschliessend auch in der Schweiz bleiben willst. Da die Kosten für Reise und Unterbringung (wie auch oben erwähnt) steuerlich abzugsfähig sind dürfte die Belastung ohnehin sehr gering sein. Viel Glück.