Ich war ab Ende 2016 für 11 Monate in Neuseeland und habe dort auch im Rahmen des Working Holiday Visums gearbeitet. Dort habe ich Steuern bezahlt und auch eine Steuererklärung gemacht. Ein DBA besteht mit Neuseeland. Vorher habe ich bereits in Deutschland gearbeitet.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, ob ich die Anlage N-AUS ausfüllen muss, da mein "Wohnsitz" oder zumindest der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" für die Zeit im Ausland war und z.B. auch die Krankenversicherung hier in Deutschland abgemeldet war.
Angenommen ich muss die ausfüllen, was genau muss wo rein? Z. 35: Ist das der deutsche Arbeitslohn? Denn nur für den habe ich ja eine Lohnsteuerbescheinigung. Z.36 wäre dann das im Ausland verdiente Geld, richtig? "Direkte Zuordnung": Als Beispiele stehen in der Erklärungen nur Zusatzleistungen wie Reisegeld. Ist denn aber nicht der Lohn für die Arbeit, die im Ausland für einen ausländischen Arbeitgeber erbracht wurde auch direkt zuzuordnen? Das selbe mit dem deutschen Lohn, da ich im Ausland nicht für einen deutschen Arbeitgeber tätig war. Z. 46/47: Das wäre die Summe der tatsächlichen Arbeitstage in D und NZ, bzw. die nur in NZ. Wobei eigentlich das gerade aufgrund der Gelegenheitsjobs in NZ schwer festzulegen und schon gar nicht überprüfbar ist.
Was mich wundert: Ich habe meinen deutschen Lohn in Z. 35 und meinen NZ Lohn in Z. 36 eingetragen und die Arbeitstage in Z. 46/47 versucht genau zu bestimmen. Jetzt erhalte ich in der Rechnung "Summer steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn" mehr als ich tatsächlich im Ausland verdient habe. Das kann nicht richtig sein, oder? Auch der Hinweis, dass die Differenz in Nr.3 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen ist verwirrt mich, da ich doch Nr. 3 schon in Z.35 eintragen sollte. Beißt sich die Katze da nicht in den Schwanz?