Wann muss ein Bausparvertrag eine wohnungswirtschaftliche Verwendungen haben?
Wann muss ein Bausparvertrag eine wohnungswirtschaftliche Verwendungen haben? Nur bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehns oder auch schon bei der Verwendung des angesparten Bausparguthabens?
3 Antworten
Die Bausparsumme ist ein Betrag, für den man Eigentum bauen, erwerben oder modernisieren kann. Er besteht aus einem angesparten Teil und einen Darlehensteil.
Immer dann wenn das darlehen in Anspruch genommen wird, als die gesamte Bausparsumme verbraucht wird, muss der Bausparkasse nachgewiesen werden, was damit gemacht wird. Das Darlehen wir zumeist im Grundbuch gesichert - ein Notar beantrag eine Eintragung beim Grundbuchamt.
Wenn man nur die angesparte Summe verwendet, kann man damit machen, was man will - aber dann lohnt sich Bausparen nicht, weil die Zinsen gering sind, und man manchmal auch die Abschlussgebühr nicht zurück erstattet bekommt.
Immer bei inanspruchnahme des Darlehns.
Für Verträge die nach dem 31. 12. 2008 abgeschlossen wurden, auch für die Guthaben.
Die Bausparprämiennutzung und die BSV-Regeln haben sich einige Male geändert (letztmalig per 01.01.2009). Hinzu kommen Ausnahmeregelungen z. B. bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Tod und Vertragsabschluß vor dem 25. Geburtstag.
Einen Einstieg bietet: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaupr/a>mie