Umschuldung sinnvoll? Habe Vorausdarlehen bei Wüstenrot zu 3,9 % und spare Bausparvertrag an 1,25 %
Brauche Rat, ob Umschuldung sinnvoll wäre. Ich habe ein Vorausdarlehen bei Wüstenrot, zahle dort 3,9 % Zinsen, Darlehen 68.000 Euro, seit Mai 2006, zugleich spare ich bei denen einen Bausparvertrag an, Summe: 68.000 Euro, Sparzinssatz 1,25 %, habe bisher 16.000 Euro angespart. Die Zinsen für Baudarlehen sind momentan doch noch günstiger als meine 3,9 %. Und ich könnte die 16.000 Euro vom Bausparer in den Kredit reinnehmen und für Modernisierung nehmen (wäre auch gut). Was meint Ihr? Geht das überhaupt? Komm ich aus dem Darlehen raus? Wollen die eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung? Was ratet Ihr? Mir gefällt es schon länger nicht mehr, daß ich da für Darlehen Zinsen zahle und keinen Cent abzahle, sondern stattdessen ewig den Bausparer anspare. Ich hab das damals zu wenig überlegt, denke, wenn ich einen Kredit gleichbleibend tilge, wäre ich wohl schneller fertig. Ich muß den - glaub ich- bis 2016 noch einzahlen, dann kommt erst das Bausparer-Darlehen. Danke Euch für Euren Rat, wenn Ihr noch Angaben braucht, bitte melden.
3 Antworten
Sie schreiben, daß es sich um ein Vorausdarlehen handelt, auf das Sie 3,9% Zins bezahlen. Der parallel laufende Bausparvertrag wird also dieses Vorausdarlehen - ich nehme an nach 10 Jahren, also im Jahre 2016 - ablösen durch ein Bauspardarlehen.
Das Vorausdarlehen ist aber kein Bauspardarlehen, welches man jederzeit ohne Kosten zurückzahlen kann. Vielmehr ist ein Darlehen der Wüstenrot-Bank (ggf. eine andere Bank) und ist - so ist es jedenfalls üblich - mit einer Zinsbindung von 10 Jahren versehen. Eine vorzeitige Ablöse würde also eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich ziehen. Ferner muß die Bank einer vorzeitigen Beendigung nicht zustimmen; Vertrag ist Vertrag. Das ginge nur bei einem Verkauf, oder wenn Sie ein weiteres Darlehen dort beantragen würden und die Bank den Antrag ablehnen würde. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank bei freiwillger Zustimmung zur Ablöse nahezu nach Gutsherrenart bemessen (solange es nicht sittenwidrig wird). Bei einer Ablöse nach Verkauf oder wie vorher beschrieben, muß sie sich an die Vorgaben von zwei BGH-Entscheidungen halten. Dennoch bezweifle ich, daß eine Ablöse etwas bringt, da die Entschädigung - so jedenfalls sehe ich das in meiner täglichen Praxis - den Vorteil der heute günstigeren Zinsen auffrisst. Einzig die Überlegung, daß wir evtl. im Jahre 2016 in einer Hochzinsphase landen, kann die Überlegung bei Bankdarlehen sinnvoll machen. Bei einem Bauspardarlehen haben Sie ja den künftigen Zins abgesichert durch den Bausparvertrag, Dieser dürfte zwar ein Altvertrag mit noch einem Zinssatz von über 3,5% sein, aber c'est la vie...
2016 sind Sie dann frei in der Entscheidung. Ist der Marktzins höher als der Zinssatz für das Bauspardarlehen, dann können Sie das Bauspardarlehen annehmen, ist er niedriger, dann wechseln Sie zu einer anderen Bank.
Alexander Solya
So ist es.
Die Fragestellerin muß in die Vertragsunterlagen des Bankvorausdarlehns gucken, was dort zu vorzeitiger Kündigung steht. Alles andere wäre Kaffeesatzleserei. Mal sehen, wie ihre Rückmeldung dazu lautet.
Die Vorfälligkeitsentschädigung müsste man erfragen. Ich schätze mal ganz grob 2.000,- Euro, könnte aber auch mehr sein.
Ausserdem ist das Ganze nur dann sinnvoll, wenn man alles, also Vorausdarlehn und was ggf. noch zu finanzieren/abzulösen ist, in ein Darlehn zusammen fasst
Das bis zum Tilgungsende festgeschrieben.
Den Bausparvertrag in der Summe herabgesetzt und eine Genehmigung eine Sondertilgung von 16.000,- zu leisten, wenn die Summe frei wird.
Selbst die Vorfällgikeitentschädigung kann sich lohnen, wenn der Zinssatz jetzt günstig abgeschlossen werden kann.
Danke für die Antwort wfwbinder, aber Wüstenrot läßt mich aus dem Darlehen nicht raus, auch nicht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung, leider, wohl erst 2016 ca. April, kann ich raus, dann ist auch der Bausparvertrag zuteilungsreif und ich kann einen Teil des Darlehens mit der Ansparung vom Bausparvertrag zurückzahlen und könnte den Rest mit einem normalen Darlehen abbezahlen.
Fragen zur Berechtigung einer vorzeitigen Tilgung beim Bausparvorausdarlehn über t€ 68 sowie zur möglichen Verfügungsbereitschaft beim Bausparguthaben von t€ 16 ergeben sich aus dem Vertrag mit seinen Nebenbedingungen, z. B. AGB.
Ich kenne die Wüstenrot-AGB nicht, da ich diese nicht im Internet gefunden habe.
Die Guthabenzinsen unterliegen noch der Kapitalertragsteuerpflicht (sofern kein FSA).
Tja, 2006 gab es noch kein finanzfrage.net, sonst hätten wfwbinder und ich schon von der Finanzierungskonstruktion abgeraten, aber wir konnten auch nicht den Zinsverfall absehen. Da hast Du per heute Glück gehabt, dass Du vermutlich(!) vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Deinen BSVs rauskommst.
Hallo LittleArrow, Danke schon mal für Deine Zeilen, aber was rätst Du mir: wäre das sinnvoll da rauszugehen? Das Vorausdarlehen zu kündigen, die Ansparsumme vom Bausparvertrag bei Kündigung rausnehmen? Tja schade, daß ich das 2006 nicht besser abgeklärt habe, Finanzfrage war da nicht und wfwbinder somit auch nicht, denn ich - wie Du vielleicht - hier schmerzlich vermisse, er hätte sicher einen coolen Spruch draufgehabt.