Der Fall ist folgende: Ein vom Vermieter beauftragter Schimmelbeseitigungsexperte hat eine sehr feuchte Küchenrückwand festgestellt. Er vermutet ein Leistungsrohrschaden. Nun hat die Hasuverwaltung eine Leckbeseitigungsfirma für nächsten Dienstag beauftragt und dem Vermieter daruf hingewiesen, daß wenn kein Zugang zur Wohnung gewährt wird die Anfahrtkosten vom Vermieter zu bezahlen sind. Der Vermieter hat nun vor 2 Tagen eine Mail an den Mieter geschickt mit der Bitte ihm zu bestätigen, daß die Firma Zugang bekommt. Der Mieter reagiert jedoch nicht. Wie kann sich nun der Vermieter absichern, daß er die Anfahrtkosten dem Mieter in Rechnung stellt, wenn der Mieter oder eine Vertretung nicht angetroffen wird?
Verwandte Themen
Muss Mieter für Mängelbeseitigung Zugang zur Wohnung dem Vermieter gewähren?
Mieter,
vermieter,
Mangel