Ich soll für Instandsetzung selber die Möbel rücken!
Mein Vermieter hat sich endlich gemeldet, um einen längst fälligen Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung zu beseitigen. Dafür soll ich "großflächig Platz" schaffen und die Möbel abbauen, bzw. wegrücken. Ich bin alleine und schaffe das nicht. Muß mein Vermieter das nicht machen? Der Schaden ist ja auch nicht durch meine Schuld entstanden.
1 Antwort
erst einmal als guten rat: die möbel die du alleine wegräumen kannst würde ich auch beseite stellen. da wo du es nicht schaffst
dazu folgendes aus dem netz:
Reparatur oder Sanierung: Vermieter muss Möbel abbauen Will der Vermieter in der Mietwohnung Reparaturen oder Sanierungsarbeiten vornehmen, muss er auch für den notwendigen Auf- und Abbau der Möbel sorgen.
Das muss nicht der Mieter selbst tun, entschied das Landgericht Berlin in einem Fall, auf den der Deutsche Mieterbund in der Hauptstadt hinweist (Az.: 65 S 62/08). In dem Fall musste der Vermieter in der Zwei-Zimmer-Wohnung des Mieters Feuchtigkeits- und Bauschäden beseitigen.
Er machte den Beginn der Arbeiten davon abhängig, dass der Mieter «Baufreiheit» schafft - er sollte also in seiner vollgestellten Wohnung Möbel abbauen und umrücken. Nach der Entscheidung des Gerichts ist der Mieter dazu aber nicht verpflichtet. Er müsse die notwendigen Arbeiten in seiner Wohnung lediglich dulden - eine Mitwirkungspflicht habe er nicht.
mehr kannst du unter:http://www.all-in.de/themen/bauenwohnen/mietrechts-tipp/art223,621824
ich habe leider sonst nichts mehr dazu gefunden toi toi toi