Kann Mieter im Voraus gezahlte Miete zurück verlangen?
Was sagt ihr zu folgendem Fall, der sich bei mir in meinem Freundeskreis zugetragen hat? Mein gutmütiger Freund hat seinem Vermieter auf dessen Bitte hin, weil er wieder einmal abgebrannt war, einen Vorschuss gegeben, indem er ihm die Miete für 1 Jahr im Voraus gezahlt hat. Der Vermieter hat ihm aber gleich darauf gekündigt wegen angeblichen Verstoßes gegen die Hausordnung (was nicht stimmt). Nur hat mein Freund den Vermieter jetzt endgültig satt und zieht aus. Was passiert mit dem angezahlten Geld, das der Vermieter nicht mehr heraus rücken will?
3 Antworten
Natürlich muss der Vermieter das erstatten, aber es kann ein Rechtsstreit werden udn die werden sich nach den Verhältnissen vermutlich auch noch um die Kation streiten.
Viel Spaß dabei. Es wäre eventuell besser gewesen erstmal zu bleiben, um ein Faustpfand in Form der bewohnten Wohnung zu haben.
Was ich dazu sagen soll? Dummheit muß bestraft werden.
Vermutlich keine schriftliche Vereinbarung. Und ohne Verzinsung. Keine rechtmäßige Kündigung (z. B. Abmahnung fehlt).
Wenn sich Dein Freund die Vorauszahlung nicht schriftlich bestätigen lassen hat oder es für die Geldübergabe keinen Zeugen gibt, hat er so gut wie keine Chance an sein Geld zu kommen. Wie kann man denn nur so naiv sein ?