Darf Vermieter die Miete bei Mieterwechsel Mitte des Monats fordern oder behalten?
Was sagt ihr dazu? Ein Mieter zog Mitte des Monats aus, der Nachfolger ein. Dieser hat die Miete für einen 1/2 Monat gezahlt, der auszog zu Beginn des Monats für den ganzen Monat. Darf der Vermieter die Miete für somit tatsächlich 1 1/2 Monate behalten? Oder welcher Mieter muss nicht zahlen?
2 Antworten
Der Vermieter hat dem ausziehenden Mieter die halbe Monatsmiete zu erstatten.
Das ist durchaus möglich, weil ja die ganze Miete regelmäßig im Voraus geschuldet wird. Will danach der Mieter kurzfristig ausziehen und hat einen Nachmieter, dann würde ich ihm aber raten, nicht mehr zu zahlen oder die halbe Miete an den vorgehenden Mieter zu zahlen. Oder in deinem Fall, wenn beide schon an den Mieter gezahlt haben, hat der 1. Mieter einen Rückzahlungsanspruch. Siehe dazu auch § 547 Bürgerliches Gesetzbuch.