Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden
Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

Bank, Finanzen, gebühren, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Schulden, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Bankberater, Bankgebühren, Inkassounternehmen, Finanzenfrage
Jedermann Inkasso abzocke?

Guten Tag,

soeben habe ich eine Email von jedermann Inkasso bekommen in der sie 1,500 Euro von mir verlangen und nichtmal meinen richtigen Namen benutzen.

Außerdem bin ich erst 17.

Bitte um schnelle Rückmeldung!!

Ich werde euch die kopierte Email einfügen

Mfg

Julian Valentin

Sehr geehrter Herr Steffen,.wir ersuchen Sie erneut um dringende Kontaktaufnahme bzw. um Bekanntgabe Ihrer aktuellen Adresse.

.Unsere Kontaktdaten für Deutschland:

Jedermann Inkasso GmbH

Anschrift: Landesstraße 85, DE-21776 Wanna

Telefon: +49 (0) 4721 620 99 90

Fax: +49 (0) 4721 620 99 90 300.Unsere Kontaktdaten für Österreich:

Jedermann Inkasso GmbH

Anschrift: Rainbergstraße 3a, A-5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 662 844 209 200

Fax: +43 (0) 662 844 209 300

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Unsere Kontaktdaten für Schweiz:

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Anschrift: Breitackerstrasse 1, CH-8702 Zollikon

Telefon: +41 (0) 4158 80 990

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E-Mail:office@jedermanninkasso.com

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Sie erreichen uns

von Mo. bis Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr, sowie

Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr

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BIC: PBNKDEFFVerwendungszweck: 2019194244-8.Wir sehen Ihrer entsprechenden Rückmeldung mit Interesse entgegen. Sollten wir binnen 10 Tagen keine Antwort Ihrerseits erhalten, wird eine Detektei mit den notwendigen Erhebungen und der Adressausforschung beauftragt werden. Derartige Ermittlungen sind naturgemäß mit weiteren nicht unerheblichen Mehrkosten für Sie verbunden..

Die offene Forderung beträgt derzeit gesamt EUR 1.565,79.

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Gerne würden wir mit Ihnen eine Zahlungsvereinbarung treffen. Rufen Sie uns dazu bitte an oder senden eine Email an office@jedermanninkasso.com. Damit diese Forderung der Firma D.I.E. GmbH endlich erledigt werden kann

Schulden, Inkassounternehmen
HILFE INKASSO! Betrüger wollen mich komplett Ruinieren?

Hallo Leute, ich hab derzeit ein echtes Riesengroßes Problem! Zu mir, ich bin 19 Jahre alt. Alles hat Letzes Jahr im Oktober angefangen, ich befande mich damals in einer Ausbildung und wollte einen Kredit für ein Auto aufnehmen. Ich bin im Internet auf eine Betrügermasche Name "Finanzen im Griff" reingefallen. Diese Vermitteln keinen Kredit, sonder das ist ein Finanz Managmand welches einem von "Lugano Finanz" aufgeschwatzt wird. Man unterschreibt es und schickt es per Post weg. Und in damaliger Dummheit habe ich genau das getan!!! Als ich diesen Vertrag Unterschrieben in den Postbriefkasten warf, wurde ich am Nächsten Tag von einem Freund auf diese Betrüger hingewiesen... Nunja ich habe 14 Tage Zeit zum Kündigen, also habe ich dort Angerufen. (Am Nächsten Tag). Der Freundliche Mann war Nett und sagte alles ist Storniert und der Vertrag kann nicht Fertiggestellt werden, weil er eben alles Storniert hat... Es kam aber anders: Am ÜbernNächsten Tag hatte ich Post von diesen Drecksverein , Ein Wilkommensbrief, mit meinen Zugangsdaten und das der Vertrag fertig ist und genutzt werden kann. Wütend habe ich den Brief Zerissen und eine Email Gesendet, mit den Worten das ein TelefonBerater alles Storniert hat und ich ihren Service nicht will wegen einer verwechslung. Gleichzeitig hab ich noch Am Selben Tag die Kündigung nach Vorschrift mit der Post zu diesen Typen gesendet! Ja und ? Am 15. Wurden 15€ vom Konto gezogen. Ich habe eine Weitere email Geschrieben was der Scheiß Soll... Am Nächsten Monat wieder 15€ und das ging bis dieses Jahr Mai. Diese Typen haben auf KEINE Email Reagiert, auf KEINE POST. Telefonisch konnte ich auch Keinen Mehr Erreichen, es ging einfach nichts mehr! Wütend habe ich im Mai noch eine Email geschrieben, das ich mich an einen Anwalt wende wenn sie meine Kündigung ignorieren! Und? Sie haben wieder einfach Abgebucht! Keine Anwort, einfach Nichts! Damals war alles wärend dieser 14 Tage! Den Betrag von Mai habe ich Sofort Zurückgebucht. Und ? Sofort am Nächsten Tag kam eine Mahnung! WOOOW, dann nehmen sie Kontakt auf! Ich schrieb eine Weiter Email, aber habe die 15€ + 5€ Mahnnung erstmal bezahlt. Im Juni haben sie wieder 15€ abgebucht. Daraufhin habe ich Alle Beträge der Letzten 3 Monate zurück gebucht. (Das war an einem Sonntag) Am Montag bekam ich Post und Email "Herr XXX Seit "Langer Zeit" weist ihr konto einen Rückstand auf, auf Mahungen haben sie nicht reagiert wir kündigen den Vertrag und wollen 400€ für den Schaden" Ich habe die Post Ignoriert, und Gestern kam Post von Inkasso ich soll 420€ Zahlen! Das Kann aber nicht sein!!! Die Kündigung von den Ihrer Seite ist Unwirksam! Die haben mich ja gar nicht Abgemahnt oder so sondern direkt Gekündigt! Zudem haben sie meine Email und Post mit der Kündung einfach Ignoriert!!!

Ich bin 1100€ im Minus, bin bis August Arbeitslos ich kann mir keinen Awalt Leisten!! :( Was soll ich jetzt machen ? Kontakt aufnehmen habe ich ja oft genug Probiert! inkasso Anrufen?

lg.

LG.

Inkasso, Schulden
Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld
Darf das Inkasso die Ratenzahlung neu verhandeln?

Hintergrund: Das Inkassobüro hat eine Schuld aus 2004 gekauft. Waren Mietschulden die sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Nun zahle ich seit 2005 (davor waren die ganzen Verhandlungen und ich als junger Erwachsener völlig überfordert) monatlich 10 Euro. Dies war damals nicht anders möglich, da ich Hartz 4 bezog.

Den letzten Auszug bekam ich vor etwa 8 Jahren und damals war die Summe mit Zinsen, Gebühren etc. auf über 13.000 Euro angestiegen. Dieses Mal lag nichts entsprechendes bei und so gehe ich mal von mind. 16.000 aus.

Nun kam heute ein Brief in dem das Inkasso schreibt, dass "auf Grund der Forderungshöhe, sowie der weiteren Laufzeit" meine "derzeitige Ratenzahlung in keinem Verhältnis" steht.

Nun wollen Sie eine NEUE Ratenzahlungsvereinbarung mit mir treffen.

Dafür wollen Sie nun meinen Einkommensnachweis/Renten oder Arbeitslosengeldbescheid. Mittlerweile arbeite ich schon seit längerem wieder, möchte aber eigentlich die Ratenzahlung nicht erhöhen.

Sie drohen jetzt auch damit, dass sie die jetzige Ratenzahlung als hinfällig erklären wenn ich mich nicht bei Ihnen melde und Auskunft über den Lohn abgebe innerhalb von 14 Tagen.

"So ist die bisherige Vereinbarung hinfällig und die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig bzw. werden wir weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten, zur (der Rechtschreibfehler ist wirklich drin) Ihren Lasten einleiten.

Nun meine Fragen:

Dürfen sie nachverhandeln?

Dürfen sie die bisherige Ratenzahlungsvereinbarung die nun ca .15 Jahre läuft einfach für hinfällig erklären?

Dürfen sie meinen Einkommensnachweis einfordern?

Plan ist übrigens einen Vergleich anzubieten. Habe nun schon 3.000 angespart. Ist dies genug? Wenn ich diesen jetzt anbiete könnten sie ja NEIN sagen und dennoch die 3.000 zur Tilgung verlangen. Wie gehe ich hier taktisch klug vor?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Inkasso, Ratenzahlung, Schulden, vergleich
Freundin hat kaum Geld und ist ausgelernt und ich zahle immer?

Ich versuche mich kurz zu halten..

Meine Freundin und ich sind seit knapp einem Jahr ein Paar. Sie ist schon länger ausgelernt und ich bin noch in der Ausbildung. Wir wohnen nicht zusammen. Wir verstehen uns wirklich gut und lieben uns auch sehr.

Das Folgende Problem ist das Sie nie Geld hat. Sie hat Schulden, ein Auto und Wohnt zur Miete.

Wenn wir ins Kino gehen oder was essen gehen bezahle jedes Mal ich. In dem knappen Jahr wo wir zusammen sind hatte Sie, was ich nicht mal an einer Hand abzählen kann was vom lieferdienst bestellt und bezahlt. Das war’s. Ich bin absolut nicht Materialistisch oder gierig noch geizig! Ich weiß das Sie kein Geld hat und deshalb zahle halt ich. Wobei mir das Geld aus der Lehre auch gerade so reicht und das auch nicht jeden Monat.

Ich gehe von keinem Dank aus und erwarte irgendwas. Aber wenn Sie dann mal Geld hat, bestellt Sie sich Klamotten und Sachen. Und wenn ich Sie dann mal anspreche zwecks essen oder Lebensmittel kaufen schaut Sie mich ganz komisch an, nach dem Motto „ich hab doch nichts“ wisst ihr was ich meine ? Ich bekomm dann jedes mal so ein komisches Gefühl wie wenn Sie es gar nicht machen bzw. Zahlen will. Wie wenn Sie sich für mich zu schade wäre. Ich hatte mir auch oftmals was wegen uns beiden geliehen weil Sie kaum was hatte…. Sie kommt auch nie auf mich zu und frägt mich was ich denn mal gerne haben möchte oder ob wir mal gerne was unternehmen, wenn Sie halt dann mal Geld hat. Jedes Mal muss ich das machen. Sie sagt zwar nie das ich es machen soll aber es macht einem den Eindruck….

Sehe ich das komisch oder zu streng oder ist das wirklich komisch? Sobald ich Sie auch darauf anspreche und wir uns deswegen in die Haare kriegen meint sie immer, ich soll mir nichts einbilden, das ist nur das was ich denke und mir einbilde… Fühle mich ehrlich gesagt etwas verarscht…

Hatte jemand schonmal so eine Situation oder Ähnliches ?

Geld, beziehung, Partnerschaft, Schulden, Bezahlen, Freundin
Ex Freund schuldet mir Geld?

Hey

Also mein ex schuldest mir ca 2500-3000€ ich habe dafür mehrere Zeugen aber nichts schriftliches mir im WhatsApp Verläufen leider.

ausserdem hat er zwei Vertrags Handys die auf meinen Namen laufen es sind zwei iPhone 13 ein normales ein Pro.
und er hatte mir im laufe der Beziehung eine Pistole angeschleppt die möchte er erst zurück bevor er mir das Geld gibt.
meine Frage ist jetzt eher lohnt es auch zur Polizei zu gehen ich hab große Angst das die mich nur auslachen und sagen es ist meine Schuld.
Bei der Pistole handelt es sich um eine HK P30 ich weis nicht ob es eine echte ist habe zwei mal mit geschossen aber wo die Kugel raus sollte war son ? Stopper ? Weis nicht wie ich es nennen soll.

  1. zusammengefasst er hat ca 2-3 tausend Euro Schulden was ich ihm geliehen hab in der Beziehung
  2. zwei Handy vertrage beide im inkasso kosten ca 2500€ um die Rechnungen zu bezahlen
  3. Ich habe eine Pistole zuhause von ihm und kenne mich null aus

wir könnten die Übergabe ruhig machen aber er möchte mir kein Geld geben sondern erstmal deine waffe haben und er gibt mir sein Handy und den Rest in raten abzahlen.
ABER …. wir sind seit 4 Monaten getrennt und hat mir schon 1000 mal gesagt er gibt mir Geld und nie Kamm was

oder habe ich mehr Glück wen ich alles bei der Polizei erzähle ?

bei mir ist es etwas komplizierter hoffe trotzdem auf ernsthafte Antworten

Bitte hilfe …..

lg

Geld, Handyvertrag, Recht, Schulden, Trennung
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

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Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB