Bosch Inkasso Hausbesuch?
Hallo
Ich habe einen Brief vom Bosch Inkasso bekommen. Dort steht drin das sie "Bevollmächtigt" sind für einen Hausbesuch. Ich bin mir im Klaren das dies natürlich nicht rechtens ist.
Allerdings ist mir gerade auch aufgefallen, dass die Schulden von 2009 sind. Verjähren Schulden nicht nach 3 Jahren?
2 Antworten
Verjähren Schulden nicht nach 3 Jahren?
Doch - wenn sie nicht gerichtlich tituliert wurden schon .
Sollte noch im Nachhinein versucht werden die Forderung zu titulieren, dann müsstest Du dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen.
Sofern kein gerichtlicher Vollstreckungstitel beigefügt ist, Forderung mit verweis auf Verjährung zurückweisen. Und auch gleich untersagen, dich telefonisch oder persönlich zu belästigen.
Entwurf
Hermann Bosch Inkasso
und Beratung GmbH & Co. KG
Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
10.10.2020
Ihr Schreiben vom XX.XX.2020 / Ihr Aktenzeichen XXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen geltend gemachten Forderungen stammen aus dem Jahr 2009 und sind spätestens am 31.12.2012 verjährt (§ 195 BGB i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB).
Bitte sehen Sie daher von weiteren Kontaktaufnahmen ab. Insbesondere untersage ich Ihnen, mich telefonisch oder persönlich zu kontaktieren. Gegen die von Ihnen angekündigten "Hausbesuche" behalte ich mir ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
Weiterhin bitte ich um Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten von mir bei Ihnen gespeichert sind, von welchen Dritten Sie diese bezogen haben und an welche Dritten Sie diese weitergegeben haben (Art. 15 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen