Ist eine Forderung rechtskräftig wenn der Name falsch geschrieben und die Anschrift falsch sind?
Hallo,
Seit einiger Zeit Landen immer wieder Briefe der Bad Homburg Inkasso, an mich gerichtet, bei meiner Schwester im Briefkasten. Obwohl es sich um eine Forderung mit Titel handelt ist in jedem Brief der Name falsch geschrieben . Auf die Adresse bin ich auch seit gut zehn Jahren nicht mehr gemeldet .
2 Antworten
Die Forderung ist doch allein schon durch den Titel für 30 Jahre gültig. Da kann jetzt der Name auch falsch sein, die Forderung wird dadurch nicht unwirksam.
Die Briefe sind Dir ja wohl zugegangen. Was soll denn das mit der Adresse? Und den Namen falsch schreiben ist auch nicht ungewöhnlich.
Für die Inkassofirma wird sich natürlich ein böses Erwachen geben wenn die eines Tages den Gerichtsvollzieher losschickt und so erstmals erfährt, dass Du da überhaupt nicht mehr wohnst.