Muss sich mein Exmann an KFW Studentenkredit nach der Scheidung beteiligen?

4 Antworten

Denn leider kann ich mir keinen Anwalt leisten.

Schlicht und ergreifend .... auch Du kannst Dir einen Anwalt "leisten" .... Beratungshilfeschein .....

https://www.scheidungsrecht.org/beratungshilfeschein/

sodass wir beide gezwungen waren nach Bafög einen Studentenkredit.

und ein Anwalt würde Dir auch nur sagen können , dass alleine Du für die Rückzahlung Deines !! Studienkredites einstehen musst.


Leaamba 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 08:35

Hi Wilees,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider verdiene ich zu viel. Weil ich aber bei Null anfangen musste, habe ich einfach zu viele Rechnungen zu zahlen, sodass mir am Ende des Monats nicht übrig bleibt. Hätte sonst gerne mir einen Anwalt genommen.

Ich dachte, dass so ein Kredit gemeinsame Schulden sind. Ich musste vorallem den Kredit nehmen, weil seine Minderjährige Nichte (Tochter seiner Schwester) damals bei uns gelebt hatte. Damit habe ich u. a. Schulgeld, Verpflegung etc. für sie zahlen müssen. Er selbst hatte nur knapp 1000 Euro verdient. Wenn Sie recht haben, ist das rechtlich ein Unding.

Ich glaube, ich muss mir eine Soziale Rechtsberatung suchen.

Nochmals vielen Dank!

wilees  21.06.2020, 08:40
@Leaamba

Egal wie .... der Kreditvertrag läuft nur auf Deinen ! Namen , ergo musst Du diesen zurückzahlen.

Müsstest Du sogar, wenn Du die monatliche Kreditsumme ausschließlich für ihn verwendet hättest.

Wassonst  21.06.2020, 08:58
@Leaamba
Ich dachte, dass so ein Kredit gemeinsame Schulden sind.

Du hast wirklich studiert und weißt nicht, dass für einen Vertrag nur der einzustehen hat, der den Vertrag abschließt?
Oder habt ihr gemeinsam unterzeichnet bzw hat dein Mann gebürgt?

Du bzw ihr hättet auch überhaupt nicht für die Nichte deines Mannes aufkommen müssen. Das ist Aufgabe der Eltern. Du hast dich da ganz schön abziehen lassen.

Leaamba 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 09:16
@Wassonst

Ich habe nicht Jura studiert. Da ich nur den Kredit und auch das Bafög nur erhalten habe, weil wir beide zu wenig verdient haben, ging ich logischerweise davon aus, dass dies unsere Schulden sind. Immerhin musste ich UNSER Vermögen vorlegen.

Mit der Nichte weiß ich das, habe gehofft dass dies nochmal ein kräftiges Argument wäre. Ihr geholfen zu haben ist das einzige, was ich nicht bereue.

Wassonst  21.06.2020, 09:27
@Leaamba

Dann wirst du mit der jetzigen Situation klar kommen müssen. Wenn ich es richtig herauslese, warst du auch die Besserverdienende? Dann hast du auch keinen Unterhalt von deinem Mann zu erwarten.

Was ich aber nicht verstehe: Du verdienst gut, schreibst du selbst. Wieso hast du dann jetzt soviel an Rechnungen angehäuft, dass dich das überfordert?

Leaamba 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 09:44
@Wassonst

Ich habe meinen Mann alles gelassen und nur meine Kleidung mitgenommen. Dieser Auszug war spartanischer als mein Auszug vom Elternhaus. Plus musste ich mir wegen meines Jobs ein Auto anschaffen. Viele kennen das ja selber, zu Arm um zu leben und zu Reich um zu sterben.

Vlt Schätze ich es aber falsch ein. Werde auf jedenfall beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.

Leaamba 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 09:47
@Leaamba

Er war der bessere Verdiener. Ich hatte ja nur meinen Minijob als ich studierte. Erst als ich Bafög und dann den Kredit erhalten habe, hatte ich etwas mehr gehabt

Wassonst  21.06.2020, 09:52
@Leaamba
Ich habe meinen Mann alles gelassen und nur meine Kleidung mitgenommen.

Ich hoffe, du stehst nicht (mehr) im Mietvertrag?

Du bist sehr großzügig deinem Mann gegenüber, so wie du handelst (warum eigentlich?) Du solltest lernen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Nun stehe ich wegen diesen Mann wieder blöd da und weiß nicht, wie ich meine Rechnungen zahlen soll. 

Du möchtest Gerechtigkeit.

Wegen der Überforderung habe ich mein Studium nicht in der Regelzeit geschafft, sodass wir beide gezwungen waren nach Bafög einen Studentenkredit aufzunehmen.

Was Du bekommen wirst, ist Recht.

Hast Du eine schriftliche Vereinbarung, wie Ihr es regeln wollt?

Ihr lebt seit zwei Jahren getrennt, anstatt die Scheidung einzureichen. Diese Dinge (Finanzen) gehören zu den Scheidungsfolgesachen.

In der Scheidung könnte es geregelt werden, so wird es kaum klappen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schon einmal folgendes; Da noch keine Scheidung ausgeprochen wurde, seit Ihr noch verheiratet, aber möglicherweise getrennt lebend. In diesem Zusammenhang von "Ex" zu sprechen ist einfach falsch.

Wenn ihr beide Euch einig sein würdet, dann könntest Du Die Scheidung auch mit nur einem Anwalt durchziehen. Aber dem ist ja nach Deiner Schilderung nicht so. Wie ist denn die derzeitige Wohnsituation im Trennungsjahr? Also ab zum zuständigen Amtsgericht und einen Beratungsschein holen. Dann wird der Anwalt der den Beratungsschein annimmt Dich entsprechend in allen Angelegenheiten diesbezüglich beraten und vertreten.


Leaamba 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 09:25

Hallo Snooopy,

getrennt leben wir schon seit zwei Jahren und ja, die Scheidung ist noch nicht durch. Ich dachte, wenn mein Mann die nötige Zeit bekäme, die Trennung zu verarbeiten, würde es nicht zu einen Rosenkrieg kommen. Bin selbst ein Scheidungskind und der Krieg zwischen meinen Eltern hielt 10 Jahre an. Diese Erfahrung wollte ich selbst nicht machen.

Bis vor kurzem wahren wir noch Freunde, aber die Stimmung ist gekippt als er eine Eheberatung für einen Neuanfang vorgeschlagen hat und ich ihn leider mitteilen musste, das ich ihn nicht mehr liebe und ich nur eine Freundschaft in Betracht ziehe.

Ich werde es einfach versuchen und gehe zum Amtsgericht. Was habe ich denn noch zu verlieren!?

Beantrage Prozesskostenbeihilfe (wie Wilees bereits geschrieben hat) oder, du kannst zur Caritas, die auch Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen anbieten.