Eos- dit?
Schulden
Hallo. Ich zahle seid Jahren an ESO dit ab. Aber irgendwie werden die Schulden nicht weniger. Die Hauptforderung war 4000 Euro ich habe 3500 Euro abgezahlt heute habe ich Mal wieder da angerufen weil ich eine Auflistung wollte wieviel dort noch offen ist. Da sagen die mir es wären noch 4500 Euro offen wie kann das denn bitte sein. Hauptforderung war 4000 Euro und ich soll über 8000 zahlen..
Und wenn ich eine Auflistung haben möchte sagen sie mir immer sie lassen es mir zukommen. Aber ich bekomme nichts. Die Dame am Telefon habe ich gefragt wie es sein kann das es immer mehr wird und sie hat nur gestottert und meinte sie schickt es mir zu..
4 Antworten
Wer Schulden bei EOS hat, der hat zu 99% Schulden bei einem Unternehmen der OTTO-Gruppe. Entweder OTTO selbst, Bonprix, myToys oder ein anderes Unternehmen der OTTO-Gruppe.
EOS Inkasso - ist das Konzerneigene Inkassounternehmen (OTTO-Gruppe).
Und DID (Deutscher Inkasso-Dienst), ist Partner der OTTO-Gruppe und kommt dann ins Spiel, wenn man EOS ignoriert oder EOS die Forderung an ihren Partner übergibt. Gerne werden hier Inkassogebühren dann zusätzlich verlangt oder gar von EOS übernommen. Ich brauche wohl nicht zu sagen dass auch in diesem Fall keine Inkassogebühren zu bezahlen wären.
An EOS sind entsprechend sowieso keine Inkassogebühren zu bezahlen, wenn der Gläubiger Teil der OTTO-Gruppe ist oder war.
Aber da du seit Jahren die Forderung so anerkannt hast, kannst du nur per FAX mit Sendungsnachweis oder per Einschreiben mit Rückschein die komplette Forderungsaufstellung anfordern.
Die Dame am Telefon habe ich gefragt wie es sein kann das es immer mehr wird und sie hat nur gestottert und meinte sie schickt es mir zu..
Gewöhne es dir SOFORT ab, mit einem Inkasso zu telefonieren.
Davon ab, hat euer Telefongespräch nie stattgefunden.
---- Hinweis:
Wenn EOS dich weiter ignoriert, stelle einfach die Zahlung ein.
Spätestens dann hast du deren volle Aufmerksamkeit ;) - (ja ein ernstgemeinter Tipp)
Denn ich vermute auch, du bezahlt seit Jahren nicht die HF, sondern nur die Nebenkosten weil du keine Zweckgebundene Überweisung machst.
GZ
~ Inkasso-Experte (GF.net)
Wenn du nicht zweckgebunden überweist mit dem Vermerk: Nur Verrechnung mit Hauptforderung gilt § 367 Abs. 1 BGB, wonach Zahlungseingänge wie folgt zu verrechnen sind:
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
Mit deinen Zahlungen hast du also bisher nur die Rechtsverfolgungs- und Mahnkosten bezahlt.
Grundregel für Schuldner:
- NIEMALS Ratenzahlungen mit Inkassobüros oder gegnerischen Rechtsanwälten eingehen.
- Immer zweckgebunden überweisen (Hauptforderung + Zinsen, ggf. Mahnkosten).
- Ob und in welcher Höhe die Rechtsverfolgungskosten zu zahlen sind, kommt immer drauf an. Oft finden sich hier verbotene Kostendoppellungen (Rechtsanwalt + Inkassobüro) oder es werden zu Hohe Gebührensätze angewendet.
- Auch bei titulierten Forderungen verjähren die nicht titulierten Zinsen nach 3 Jahren gem. § 195 BGB.
Gab es einen Titel? Wie hoch war dieser?
Oh das mit dem Titel kann ich gar nicht sagen.
Du zahlst was weiß ich wie viel Geld ohne dass jemals ein Gericht festgestellt hat, dass die Schuld besteht? Es kam kein Mahnbescheid? Kein Vollstreckungsbescheid?
Ich habe vor Jahren Post von ihnen bekommen und dann telefonisch eine Ratenzahlung vereinbart. Wollt damals schon eine Auflistung haben die ich nicht bekommen habe.
Ja warum zahlt man dann? Warum telefoniert man mit der Gegenseite in einem Rechtsstreit? Bei den Summen sollte man alles schriftlich per Einwurfeinschreiben regeln, besser noch es einem Anwalt geben.
Heute am Telefon sagte sie mir auch da wären Gerichtsvollzieher kosten dabei.
Der GV bewegt sich aber nur, wenn die Forderung tituliert wurde. Also fordere die Titelkopie doch mal an und setz die Zahlung aus. Hol dir ein P-Konto.
Ergänzend zu den bisherigen Tipps:
Fordere per Einschreiben mit Rückschein ein komplette Aufstellung der Forderungen incl. Abrechnung Deiner bisher geleisteten Zahlungen und schreibe, dass Du diese bereit mehrfach vergeblich angefordert hast. Setze für die Erledigung eine Frist von vierzehn Tagen.
Weise ausdrücklich darauf hin, dass Du bis zum Erhalt einer korrekten Abrechnung keine eine keine weiteren Zahlungen leisten wirst.
In der Zwischenzeit (nicht auf Antwort von ESO warten) geh mit allen Unterlagen zu einer kostenlosen Schuldnerberatung und lass dort alles auf seine Rechtmäßigkeit prüfen. Das hättest Du lange tun sollen. Es ist ja kaum zu glauben, dass Du jahrelang ohne genaue schriftliche Festlegung und ohne regelmäßige Abrechnung brav Deine Raten gezahlt hast.
https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html
Anny
Die ständigen Anrufe bringen gar nichts. Warum schreibst du nicht?
Warum erhöht sich die Restforderung trotz Ratenzahlungen? Vermutlich wegen der hohen Zinsen.
4,12% pro Jahr bei Zinsen auf die Hauptforderung sind jetzt nicht so viel.
Ich habe es auch schon geschrieben und darauf bekomme ich auch keine Antwort das ist es ja..
Oh das mit dem Titel kann ich gar nicht sagen. Ich habe vor Jahren Post von ihnen bekommen und dann telefonisch eine Ratenzahlung vereinbart. Wollt damals schon eine Auflistung haben die ich nicht bekommen habe.
Heute am Telefon sagte sie mir auch da wären Gerichtsvollzieher kosten dabei. Habe ihr dann gesagt das sich bei mir noch nie ein Gerichtsvollzieher gemeldet hatte. Wie das denn sein kann. Sie stotterte dann immer mehr und sagte sie lässt es mir jetzt zu kommen..