Lohnpfändung Hauptzollamt?
Jetzt ist es leider so weit gekommen und das Hauptzollamt macht eine Lohnpfändung.
Nun habe ich Post bekommen wo was drinnen steht was ich nicht wirklich verstehe:
Ich werde aufgefordert dem Hauptzollamt folgendes zu erklären:
Wie weit ich die gepfändeten Forderungen anerkenne,
Welche Ansprüche andere an die gepfändeten Forderungen erheben,
Ob und wegen welcher Ansprüche die gepfändeten Forderungen für andere Gläubiger gepfändet sind.
Ob es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt.
Ich bin zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet. Meine Erklärung zu Nummer 1. gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
Was muss ich jetzt drauf antworten? Hat jemand Ahnung?
2 Antworten
Das ist eine sog. Drittschuldnererklärung, die der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung ausfüllen muss.
Wie weit ich die gepfändeten Forderungen anerkenne,
Das bedeutet, ob Du die gepfändete Forderung anerkennst. Gepfändet wird bei einer Lohnpfändung der Anspruch das Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung des Lohns. Der Lohnanspruch ist somit die gepfändete Forderung.
Welche Ansprüche andere an die gepfändeten Forderungen erheben,
Das bedeutet, ob andere Dritte Ansprüche auf die Lohnforderung erhoben haben.
Ob und wegen welcher Ansprüche die gepfändeten Forderungen für andere Gläubiger gepfändet sind.
Das bedeutet, ob für den Arbeitnehmer weitere Lohnpfändungen vorliegen.
Ob es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt.
Das dürfte eigentlich nur bei einem Girokonto zutreffen und nicht bei einer Lohnpfändung.
Das klingt aber nach Drittschuldnererklärung und die muss nicht der Schuldner sondern der Arbeitgeber ausfüllen.
Und zudem klingt es nach der falschen Drittschuldnererklärung, denn die Frage nach einem Pfändungsschutzkonto stellt sich nur bei einer Kontenpfändung.
Also muss ich selber gar nichts drauf antworten?