Verwaltungsvollstreckungsverfahren, Ratenzahlung möglich?

2 Antworten

Salopp gesagt - einem "nackten Mann" kann man nicht in die Tasnhen greifen ..... anders ausgedrückt .... bei Dir ist nichts zu holen.

Das Gespräch mit dem Zoll Beamten war, dass sich die Rate auf maximal 12 Monate strecken kann.

Also ist die Aussage des Zollbeamten schlichtweg sinnfrei.

und arbeite zurzeit auf 450€ Basis,

insgesamt ..... warum arbeitest Du nur auf dieser Schmalspurbasis?


plexiq 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 09:42
danke dir erstmal! Ich habe mich verschrieben: Das Gespräch mit dem Zoll Beamten war, dass ER die Rate auf maximal 12 Monate strecken kann. Sprich innerhalb 12 Monaten alles gezahlt werden muss.