Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?
Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.
meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.
meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.
meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht.
meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.
Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss.
meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.
Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,
was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?
Antragsformular für Sozialrabatt ausgefüllt und persönlich Am Schalter abgegeben.
2 Antworten
Ich muss sagen, dass ich mit solchen Rücklastschriften immer sehr zurückhaltend bin, da das eben Kosten verursacht und mir die Rechtslage nicht klar ist.
Normalerweise warte ich dann eher auf Teilerstattung/Verrechnung. Welche Frist dafür angemessen ist, weiss ich auch nicht. Vielleicht sind 14 Tage schon ausreichend.
In Hamburg gibt es ja die öffentliche Rechtsauskunft fast kostenlos (4,-€ im Sozialtarif). Die sollten das wissen. Ob es Dir den Aufwand wert ist wegen 10,-€,...
In den letzten 14 Tagen wurde das Geld nicht von der Firma zurückerstattet, wir mussten das Geld selbst zurückgeben, weil wir das Geld brauchten.
Wenn mehr vereinbart abgebucht wurde, sehe ich die Rückbuchung als probates Mittel zur Regulierung an. Ihr habt den korrekten Betrag danach umgehend überwiesen. Aus meiner Sicht besteht keine Zahlungsverpflichtung für irgendwelche zusätzlichen Gebühren, denn die Umstände hat der Verkäufer zu vertreten.