Vermögensauskunft abgegeben, nun neues Konto eröffnet, sinnvoll?

5 Antworten

Mach Dir keine Illusionen. Egal, wie Du Dir Deine Argumentation zurechtlegst, Du machst Dich strafbar und es wird ganz sicher herauskommen. Die Beteiligten lassen sich nicht gerne für dumm verkaufen.

Lies Dir mal den Text der Vermögensauskunft genau durch. Ich kenne den glücklicherweise nicht, weil ich noch nicht in der Situation war, diesen lesen zu müssen. Es steht dort aber ganz sicher irgendwo, dass Du Veränderungen, und dazu gehören auch neue Konten anzeigen musst.

Die Amtsgerichte, Gerichtsvollzieher und Gläubiger sind nicht aus Dummsdorf und Du bist nicht der Erste, der solche Tricksereien versucht.


Maerz2019  30.08.2020, 21:54

Indeed. So sieht´s aus.

Denke mal ganz logisch und bleibe ruhig dabei, versuche es zumindestens.

Es ist eigentlich total egal, ob die Sache mit dem tollen Konto ausserhalb des Schufa-Universums erst in zwei Jahren rauskommt. Spätestens dann wird allen Beteiligten das Schattenkonto klar werden und Du kannst - so noch keine Verjährung eingetreten ist - ganz klar mit einer richtig fetten Strafanzeige rechnen.

Meinst Du, dass so ein Kleingauner-Verhalten wie Deines den Amtsgerichten der Bundesrepublik gänzlich unbekannt ist? Das meinst aber auch nur Du.

Ob die Sache heute oder 2022 auffliegt, spielt eine untergeordnete Rolle. Das könnte evtl. auch ein Problem für den Arbeitgeber werden, man weiss halt nichts Genaues. Dem Arbeitgeber muss der Sachverhalt um die Pfändungen ja irgendwie bekannt sein. Mitgehangen - mitgefangen.


Maerz2019  30.08.2020, 12:42

Wie wahr .... .wie wahr.

Scheo2019 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 12:38

Wieso sollte dieser Paragraph greifen?
Wichtig ist, was man bei der Abgabe unter Eid spricht und angibt. Und das ist die Wahrheit.

Maerz2019  30.08.2020, 12:46
@Scheo2019

Straftat ... Freiheitsstrafe .... Die Schufa ist da eher das kleinere Hindernis auf dem Weg zur Aufdeckung aus Sicht eines GVs.

wurzlsepp6682  30.08.2020, 12:57
@Scheo2019

Wieso sollte dieser Paragraph greifen?

mal ganz scharf überlegen:

dein Geld fließt künftig auf das neue Konto. = Beiseiteschaffen!

Es ist für Dich mit der nächsten Vermögensauskunft spätetens in zwei Jahren zu rechnen. Der Gläubiger lässt sich ungern vernatzen. Auch Wertgegenstände sind pfändbar.


Scheo2019 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 12:31

Man kann Gesetzlich keine weitere und erneute Vermögensauskunft abgeben, solange die letzte noch aktuell und Gültig ist.

Maerz2019  30.08.2020, 12:34
@Scheo2019

Wenn der Gläubiger vermutet, dass da was im Busch ist und der GV dem so beipflichtet, kann eine unwahre Vermögensauskunft unterstellt werden.

Theoretisch muss man mit allem rechnen. Wie das sich praktisch ausgestaltet: Wer weiss das schon? Du kannst in solchen Sachen keine gesicherte Auskunft von anderen fremden Leuten erwarten. Zumal hier niemand Deine Zahlverhalten als Schuldner kennt. Wenn Du zB alle Zahlungen eindampfst, könnte es ernst werden. Du hast ja ein Einkommen!

Ein jeder ist auf sich selbst angewiesen - insbesondere wenn es um den finanziellen Murks geht.

Scheo2019 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 12:37
@Maerz2019

Was Du vermutetest / schreibst will ich gar nicht Widerrsprechen, ABER eine erneute VA ist nicht möglich. Das geht vom Gesetz her gar nicht.

Maerz2019  30.08.2020, 12:38
@Scheo2019

Eine mutmassliche unwahre Vermögensauskunft wird m. M. nach nicht einfach so auf zwei Jahre auf sich ruhen belassen. Die (GV/Gläubiger ) "kommen" einfach mal zwischendurch "vorbei". Meinst Du nicht, dass die alle Schuldner-Tricks kennen? Es geht ja hier um die Perspektive des Gläubigers - nicht meine meine bescheidene imho.

Scheo2019 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 12:40
@Maerz2019

Die Vermögensauskunft ist allerdings in diesem Fall ja Wahr und Belegbar. Es exestierte zu diesem Zeitpunkt nur das Postbankkonto, was angegeben wurde und auch weiterhin besteht und die Berufliche / Finanzielle Situation wurde auch Wahrheitsgemäß angegeben und ist auch genauso Belegbar. Der GV kommt danach auch nicht wieder vorbei, Er hat seinen Job gemacht, wer Vollstrecken will, erhält die Abschrift der VA.

Maerz2019  30.08.2020, 12:43
@Scheo2019

Es reicht allein die Vermutung / die Unterstellung um eine genauere Überprüfung der Sachlage wieder in Gang zu bringen. Die Geister wurden ja schon durch die Abzweigung herbeigerufen .... . Es ist klar, dass bei der PB nichts mehr zu holen ist. Es ist zeitgleich klar, dass Du weiter Gehalt überwiesen bekommst. GV und Gläubiger sind weder balla noch malla. Niemand verschwindet kontentechnich von Heute auf Morgen ins Nichts.