Ist auch eine Kopie noch gültig wenn das Original vor Monaten erledigt worden ist?
Habe vor zwei Jahren einen Schuldschein über 10 000 € an meinen Lebensgefährten ausgestellt der bei Auszug fällig wird. Im Sommer 2016 kam er von einer Wohnnugssuche zurück und bat mich alles zu vergessen und um einen Neuanfang wenn er bleiben kann. Ich habe ihm vertraut und dieser Schuldschein würde vernichtet. Jetzt nach ein paar Monaten haben wir festgestellt das ein Zusammenleben nicht möglich ist und er ist ausgezogenen. Nach 6 Wochen bekomme ich die Nachricht ,er habe eine Abtritsforderung an seinen Sohn übergeben und dieser fordert jetzt die 10 000 mit einer beiliegenden Kopie das Geld von mir. Was kann ich jetzt machen und wie muss ich mich jetzt verhalten.Die Forderung ist per Einschreiben gekommen. Für einen. Rat wäre ich sehr dankbar. M.f.G. H. W..
2 Antworten
Kopien sind nicht gültig.
Schreib ihm ebenfalls per Einschreiben, daß die Forderung gegenstandslos ist.
Solltest du ein Gerichtliches Mahnschreiben erhalten, gehst du am besten sofort zu einem Anwalt.
Es gibt übrigens auch telefonische Anwaltshotlines, die so um die 20€ - 50€ für eine Kurzauskunft verlangen.
Normalerweise hat jede Partei ein Original von einem Vertrag eine Ausfertigung die von beiden unterschrieben ist.
Kann die Gegenseite diesen vorlegen, dann dann ist eine Forderung als berechtigt auch auszuführen. Ob Du Dein Original vernichtet hast, das interessiert nicht.