Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?


10.08.2023, 00:15

PS.: wenn man der Logik mit dem Anrechnen der Abfindung auf Bürgergeld folgt, wird dies etwa in meinem Fall so aussehen: 50.000 Euro Abfindung (Geldeingang) und wir als Familie erhalten monatlich 2000 Euro und der Jobcenter sagt jetzt bei 50.000 Euro kann Ihre Familie 25 Monate davon leben und dabei spielt es etwa keine Rolle, dass du kein Geld hast. Ist das so oder verstehe ich da etwas nicht?

5 Antworten

Du hast doch sicher den Antrag auf Bürgergeld durchgelesen, den Du unterschrieben hast.

Da sollte auch stehen, wozu Du Dich verpflichtet hast, also jedes Einkommen, und dazu gehört auch eine Abfindung, zu melden und nicht, dieses möglichst schnell weiterzuleiten.

Ich kann Dir keine Rechtsberatung und auch keine Handlungsempfehlung geben, aber Du solltest Dich unverzüglich kompetent beraten lassen. Dass ihr demnächst vielleicht nicht mehr ausreichend Geld zum Leben habt, könnte nicht das einzige Problem sein, denn

... müssen Betroffene mit einem Strafverfahren rechnen. Wichtig: Sozialleistungsbetrug gemäß § 263 Absatz 1 StGB ist nur dann erfüllt, wenn Leistungsbezieher bewusst Tatsachen verschwiegen haben, um für sich einen finanziellen Vorteil zu erreichen.

https://www.gegen-hartz.de/news/meldepflicht-im-buergergeld-wenn-sogar-ein-strafverfahren-drohen-kann

Auch Schuldenrückzahlung und sich weiter Bürgergeld zahlen zu lassen ist ohne Zweifel ein finanzieller Vorteil.


Armin522 
Beitragsersteller
 11.08.2023, 03:19

Danke für deine Antwort, jedoch ich sehe darin kein Sozialbetrug. Wenn man deiner Logik folgt, dann müssen die Bürgergeldbezieher bestrafft werden, wenn die sich mit dem Bürgergeld weniger Zigaretten oder Essen kaufen und mit dem ersparten Bürgergeld die alten Kreditraten monatlich zahlen, so nach dem Motto ich habe Kredit aufgenommen, ein Auto damit gekauft und danach Bürgergeld erhalten und zahle monatlich mit dem Bürgergeld mein Auto ab. Strafbarkeit sehe ich nur wenn man das Geld behält, sich das schöne Leben damit macht und parallel das Bürgergeld bezieht. Des Weiteren ich will ja nichts verheimlichen, ich bin auch bereit, dass der Jobcenter mein Anteil monatlich streicht, jedoch meine Frau und meine Kinder sollen Ihren Anteil erhalten, denn die können ja nichts dafür oder kann das Jobcenter Ihren Anspruch Mitstreichen?

Zappzappzapp  12.08.2023, 21:02
@Armin522

Ich habe nicht gesagt, dass das, was Du gemacht hast, Sozialbetrug ist, sondern ich habe lediglich darauf hingewiesen, wie ich die Gesetzeslage recherchiert habe. Ob das, was Du gemacht hast, in diese Kategorie fällt oder nicht, haben weder ich noch Du zu entscheiden, sondern allein die Arbeitsagentur. Ich habe nur meine Gedanken dazu beigetragen, was Du daraus für Schlussfolgerungen ziehst, bleibt Dir überlassen.

Wenn Du nichts verheimlichen willst, warum hast Du nicht die Arbeitsagentur informiert und lässt Dich dort beraten? Die können Deine Fragen am besten beantworten und an der Rechtslage ändern kann man ohnehin nichts, da Du bereits Tatsachen geschaffen hast, die nicht mehr zu ändern sind.

Ein Fehlschluss lieggt allerdings in Deiner "Logik". Wenn Du von erspartem Bürgergeld Schulden zurückzahlst, wogegen niemand etwas einzuwenden hat, ist das etwas grundlegend anderes, als wenn Du zusätzliches Einkommen nicht angibst, wozu Du verpflichtet bist und davon Schulden zurückzahlst. In dem Fall beziehst Du zu Unrecht Sozialleistungen, weil Du nicht Deine Schulden zurückzahlen, sondern das Geld für den Lebensunterhalt hättest verwenden müssen. Und wenn Du dieses zusätzliche Einkommen verschweigst, ist das nach meiner Interpretation Sozialbetrug. Ob das logisch ist oder nicht, brauchen wir aber nicht zu diskutieren. Wie ich schon geschrieben hatte:

Ich kann Dir keine Rechtsberatung und auch keine Handlungsempfehlung geben, aber Du solltest Dich unverzüglich kompetent beraten lassen.

Oder wie gesagt, sprich mit der Arbeitsagentur, wenn Du ohnehin nichts verheimlichen willst. Du kannst m.E. Deine Situation nur verbessern.

Wenn in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich eine Abfindung vereinbart wurde und der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits Bürgergeld erhält, wird die Abfindung als Vermögen angerechnet. Dadurch wird der Anspruch auf Sozialleistungen reduziert.Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I wird beim Bürgergeld vorhandenes Vermögen des Empfängers angerechnet. Dies gilt auch für Abfindungszahlungen. Eine Abfindung muss bei der Arbeitsagentur gemeldet werden und reduziert bis zu einem bestimmten Freibetrag den Anspruch auf Sozialleistungen.

Freibeträge (Vermögen)

Mit dem Bürgergeld wurde eine Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.

Nach der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro BG-Mitglied (Betrachtung BG insgesamt) unabhängig vom Lebensalter.

https://www.jobcenter-luebeck.de/leistungen/einkommen_einnahmen_vermoegen/index.html


Armin522 
Beitragsersteller
 10.08.2023, 10:15

Hallo Tellerchen und danke für deine Antwort. Bei diesem Zitat von der Kanzlei Hopkins: "Wenn in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich eine Abfindung vereinbart wurde und der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits Bürgergeld erhält, wird die Abfindung als Vermögen angerechnet" handelt es sich wahrscheinlich um einen Fehler. Es wurde das Wort Einkommen mit dem Vermögen verwechselt.

Armin522 
Beitragsersteller
 10.08.2023, 10:18
@Armin522

Vor allem ist nicht klar wieso es für den Jobcenter einen unterschieden geben sollte ob man die Abfindung durch einen gerichtlichen oder direkten Vergleich erhalten hat. Nur zur Info, ich habe den Vergleich gerichtlich gerichtlich geschlossen.

tellerchen  10.08.2023, 13:26
@Armin522

dann hast du ja sicherlich einen Anwalt zur Seite gehabt, frag einfach ihn...ich bin leider kein Anwalt...trotzdem war deine Frage sehr gut ...ich habe immer gedacht selbstbewohntes Eigentum wäre auch anrechnendes Vermögen, für mich neu, das das nicht so zu scheinen hat...für mich eine neue Erkenntnis dank deiner Frage...

Natürlich wird die Abfindung angerechnet. Deine Schulden sind ja auch Wohlstand, den du dir Finanziert hast. Soll heißen du bist jetzt 50.000 € reicher, obwohl du dir den Lebensunterhalt vom Staat finanzieren lässt.

Und auf deinen letzten Satz bezogen. Natürlich. Du hast nur kein Geld, weil du es für Privates rausgehauen hast. Wieso soll der Staat das bezahlen?!


Armin522 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 13:05

Wenn ich mit dem Bürgergeld die monatlichen raten für Kredit bezahle, dann so gesehen zahlt der Staat auch mein Kredit. Wenn man die Raten für sein Haus zahlt und bekommt Bürgergeld, dann zahlt der Staat auch was davon.

Armin522 
Beitragsersteller
 10.08.2023, 10:22

Hallo Tiiii und danke. Schulden sind Wohlstand :((. Wenn ich Schulden habe, dann das freie Geld die ich bekomme, gehört mir nicht. Höchstens bei frühzeitig getilgten Krediten kann ich mir die mit dem "Wohlstand" noch vorstellen.

So wie Du den Fall schilderst, ist es ein Problem.

Anrechnungsfähig Einnahmen sind weg und Ihr habt kein Geld zum Leben.

Wie das Jobcenter das löst, ist mir nicht klar, aber besser wäre gewesen sich vorher Gedanken zu machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Armin522 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 13:07

Hätte Sie da eine Idee wie das Jobcenter das lösen wird?

Armin522 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 13:06

Hätte Sie da eine Idee wie das Jobcenter das lösen wird?

Zappzappzapp  10.08.2023, 20:33

Ja, ein rein selbst produziertes Problem.

Vielleicht hat man sich vorher Gedanken gemacht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass man das Geld ja eigentlich zunächst statt Bürgergeld zum Leben verwenden müsste und dann sicherheitshalber nicht weiter gedacht ...

Ich würde mich zunächst auf die komplette Leistungseinstellung einstellen. Es kann ja nicht sein, dass derjenige, der das Geld sofort verbraucht, besser dasteht als derjenige, der es erst ordnungsgemäss meldet.

Du solltest Dich schonmal um anwaltliche Beratung (mit Beratungshilfeschein) kümmern.


Armin522 
Beitragsersteller
 11.08.2023, 04:02

Es kann auch nicht seine, dass ein paar Tage vor der Beantragung des Bürgergeldes die ausgezahlte Abfindung als vermögen gewertet wird und wenn ein paar tage nach der Beantragung ausgezahlt wird, als Einkommen eingesehen wird. Das ist ungerecht, dass ich mit dem Geld nicht mal meine Vergangenheit bereinigen darf.

Armin522 
Beitragsersteller
 10.08.2023, 14:15

Wie kann dann sein, dass derjenige der seine Abfindung nur 1 Tag vor dem Monat der Beantragung des Bürgergeldes behalten darf und derjenige der seine Abfindung nach dem ersten Tag der Antragstellung die Abfindung nicht behalten darf, ist das auch gerecht???

Andri123  10.08.2023, 16:38
@Armin522

Ich habe die gesetzlichen Regelungen und Urteile nicht gemacht oder bewertet, sondern nur dargestellt. Aber ja, der Trick wäre wohl gewesen, sich vor Erhalt der Abfindung kurz vom Bezug abzumelden. Ob ein Tag gereicht hätte, weiss ich nicht.

Zur Frage, was Du nun tun könntest, habe ich ja zum Anwalt geraten.

Da die 50.000 ja nicht überraschend kamen und auch nicht am selben Tag weitergeleitet hätten werden müssen, hättest Du Dich schlichtweg vorher erkundigen müssen.

Nun muss man schauen, wie man die Kuh vom Eis bekommt. Vermutlich wäre die Jobsuche, auch wenn sie schwierig ist, noch das einfachste. Das ist nicht moralisierend gemeint, aber es wird alles schwierig sein.

Armin522 
Beitragsersteller
 11.08.2023, 03:57
@Andri123

Dieser Trick hätte nicht funktioniert, weil zu offensichtlich ist, dass man sich abgemeldet hat um die Abfindung zu erhalten um sich dann erneut anzumelden, damit dies als Vermögen angesehen werden soll. Sowas wäre sicherlich strafbar, da vorsätzlich gemacht wurde. Leider gibt es für solche Fälle keine eindeutige Rechtsprechung bis jetzt und daher ist ein Anwalt sinnlos, die berufen sich immer an die gefestigte Rechtsprechung und oft von der aktueller Rechtsprechung wissen die meisten Anwälte auch nichts wirklich. Die reale Anwälte sind nicht so wie im Kino und haben meist kein Enthusiasmus und schaden dir sogar oft.

Armin522 
Beitragsersteller
 10.08.2023, 14:14

Wie kann dann sein, dass derjenige der seine Abfindung nur 1 Tag vor dem Monat der Beantragung des Bürgergeldes behalten darf und derjenige der seine Abfindung nach dem ersten Tag der Antragstellung die Abfindung nicht behalten darf, ist das auch gerecht???