Käufe in der Manie?
Liebe Community,
ich habe im attestierten manischen Zustand viele Käufe getätigt und mich überschuldet. So habe ich im manischen Zustand ein E-Klavier auf Raten gekauft und kann die Raten nicht zahlen. Das Klavier habe ich in der Manie gleich wieder weiter verkauft. Auch habe ich in der Manie einen Überziehungsrahmen für mein Konto eingerichtet und bin jetzt auf dem Konto in den Miesen.
Bei der Schuldnerberatung meinten sie, ich solle mein Attest den Gläubigern vorlegen. Da ich geschäftsunfähig war sind die Verträge nicht rechtskräftig und rückabzuwickeln. Ist das so möglich? Auch wenn ich das Klavier und das Geld nicht mehr habe?
Einen schönen Sonntag...
1 Antwort
Das hatte ich Dir vor 187 Tagen schon geraten. Wenn Du inzwischen ein rückwirkendes Attest hast, umso besser.
Was man nicht mehr hat, kann man auch nicht zurückgeben. Diese Rückabwicklungsmöglichkeit bei solchen Zuständen besteht ja gerade zu dem Zweck, dass kranke/geschäftsunfähige Menschen sich nicht auf Jahre in den Ruin bringen können. (Gut, die Händler baden es dann aus, aber sie sind ja ihr unternehmerisches Risiko freiwillig eingegangen, auch wenn das blöd ist).
Die einzige Gefahr wäre theoretisch der Vorwurf des Eingehungsbetruges. Das sehe ich hier aber nicht.
Beim Dispo denke ich, wirst Du wohl nichts rückabwickeln können, nur bei den Kaufverträgen.
Hattest Du nicht neulich einen Betreuer? Ich hatte gerade Deine vorherigen Fragen durchgesehen. Ein Betreuer könnte in der Gesamtsituation doch sehr hilfreich sein.
Ach ja, gab es denn schon Mahnbescheide, denen Du nicht widersprochen hast? Das würde ja alles komplizierter machen. Aber mit Beratungshilfeschein/Anwalt auch machbar.
Zwei Betreuer, drei Meinungen.
Ich versuche bei meiner kaufsüchtigen Klientin auch immer zuerst, die erhaltenen Werte in Raten zu bezahlen und nur vereinzelt mache ich Rückabwicklung. Aber bei 10.000 Euro würde ich die Rückabwicklung probieren.
Normalerweise wird ein Betreuer, der zudem Anwalt ist und Deine Situation kennt, besser Bescheid wissen als eine Schuldnerberatungsstelle.
Zudem ist ein rückwirkendes Attest über die Geschäftsunfähigkeit schwer zu bekommen. Hast Du das wirklich bekommen, ist es von einem Facharzt und fundiert und wenig angreifbar?
Rät Dein Betreuer nun zur Privatinsolvenz bzw. zum P-Konto? Konnte er Dir seine Strategie gut erklären? Sonst frag ihn nochmal.
Die Kommunikation mit meinem Betreuer gestaltet sich sehr schwer. Auch will er von meiner Krankheit nichts wissen. Ein Betreuerwechsel ist in die Wege geleitet
Das Attest ist von einer Psychiaterin, die mich in der Manie mehrfach gesehen hat. Die Schuldnerberatung ist an die Klinik angeschlossen und der Anwalt dort kennt sich mit solchen Fällen aus.
Das entspricht genau dem herrschenden Klischee von anwaltlichen Betreuern.
Auf einen Stundensatz von 200,-€ kommt man halt nicht mit echter Betreuungsarbeit. Auch wenn gesetzliche Betreuung natürlich nicht alltäglichen Kontakt oder gar Therapie bedeutet. Aber das wolltest Du ja auch gar nicht.
Hallo andri123,
ja es gibt einen gesetzlichen Betreuer. Ein Anwalt, der allerdings von dem Rat der Schuldnerberatung nichts hält. Seine Meinung, was ich gekauft und bekommen habe muss ich auch bezahlen. Von der Seite ist also keine Unterstützung zu erwarten.
Bis jetzt gibt es einen Mahnbescheid, gegen den ich keinen Einspruch eingelegt habe, da er aus Versehen beim Betreuer gelandet ist