Annuitätendarlehen Denkfehler?
Angenommen es existiert ein Annuitätendarlehen zwischen zwei Personen (eine Person hat der anderen damit Geld geliehen wegen einer Couch).
Der fiktive Betrag von 5000€, der mit abgemachten Zinsen einen fiktiven Gesamtbetrag von 5500€ ergibt, soll auf 5 Jahre vom Darlehensnehmer an den Darlehensnehmer zurückgezahlt werden.
Nun kann der Darlehensnehmer die abgemachte monatliche Rate nach einem Jahr aber nicht mehr in voller Höhe bezahlen und man einigt sich drauf das Darlehen aufzuheben. Die Couch wird verkauft und der Darlehensgeber bekommt den Erlös, und behält die bereits gezahlten Beträge mit Zinsen.
Nun ist der Darlehensnehmer aber der Meinung er hätte noch Anspruch auf eine Rückerstattung von Zinsen.
Und zwar nach seiner folgenden Rechnung:
Es wurden in dem einen Jahr 1200€ an den Darlehengeber gezahlt, wovon 200€ Zinsen waren. Von den ursprünglichen Gesamtzinsen von 500€ will der Darlehensnehmer nun 300€ zurück haben. Diese Rechnung macht für den Darlehengeber keinen Sinn, außerdem hat er diese Zinsen nie vom Darlehensnehmer bekommen.
Müsste es normal nicht andersrum sein, dass eher der Darlehengeber Anspruch auf Entschädigung hat, da ihm durch die Zahlungsunfähig des Darlehensnehmer Zinsen entgangen sind? Und nicht der Darlehensnehmer noch Zinsen zurückfordern kann?
Dazu muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Zinsen bei einem Annuitätendarlehen mit der Zeit immer weiter sinken und am Anfang am höchsten sind, was aber keine Rolle spielen dürfte.
1 Antwort
Der Dsrlehensnehmer hat einen Denkfehler, aber da steckt auch ein gewaltiger Berechnungsfehler in den Zahlen.
Wie kommt man bei einem Annuitätendarlehen mit den genannten Zahlen auf eine Monatsrate von 100 € und wie darauf, dass im ersten Jahr in der Annuität von 1 200 € 200 € Zinsen enthalten wären?
Um die genannten Zahlen (5 Jahre mit 60 Monatsraten und einer Gesamtzahlung von 5.500 €) zu erreichen, komme ich auf eine Monatsrate von 91,65 € und einen Zinssatz von 3,81 %. 60 Raten á 91,65 € ergeben 5.499 € (ich habe es mit der Berechnung nicht ganz auf die Spitze getrieben), mit den 12 Raten des ersten Jahres sind Zinsen in Höhe von 270,98 € und eine Tilgung von 828,10 € bezahlt worden, der Rest-Darlehensbetrag beläuft sich auf 4.171,90 € - und den würde der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer der Sachverhaltsschilderung nach schenken, zudem dürfte der Darlehensnehmer den Erlös aus dem Couch-Verkauf behalten - und will dann noch weitere 300 € haben?
Und für den Fall, dass der Darlehensgeber das Geld aus dem Couchverkauf erhielte - müsste man mal wissen, wieviel Geld das denn ist, denn ich glaube nicht, dass man für eine ein Jahr alte Couch über 4000 € erzielen kann - gebrauchte Möbel haben im echten Leben keinen nennenswerten Wert.
Ich habe gerade noch mal korrigiert, weil ich beim Rechnen dann doch von 12 Raten á 100 € ausgegangen war.
Klar. Der Darlehensnehmer zahlt mit 12 Raten in welcher Höhe auch immer jeden Monat einerseits die Zinsen in Höhe des vereinbarten Zinssatzes auf den jeweils nich offenen Betrag und andererseits einen Tilgungsanteil, da gibt es nichts, was er noch fordern könnte.
Danke. Ja da hat tatsächlich ein Schreibfehler in den Text eingeschlichen, der noch offen zur Korrektur ist.
Der Erlös vom Verkauf der Couch soll natürlich an den Darlehensgeber gehen, nicht an den Darlehensnehmer. Der Betrag deckt sich im fiktiven Beispiel etwa mit der noch offenen Restsumme. Was natürlich in der Realität gerade bei Möbeln eher selten der Fall wäre..
Daher war der Darlehensgeber auch damit einverstanden.
Auch die Beträge sind hier der Einfachheit halber nur grob geschätzt und entsprechen nicht denen, wenn man sie in einen Annuitäten Rechner eingeben würde.
Die eigentliche Frage, sollte aber lauten, ob der der Darlehensnehmer hier noch irgendwelchen Ansprüche an Zinsen hätte, weil er der Meinung ist er hätte zuviel gezahlt..
Wie ich rauslesen konnte liegt hier aber ein Denkfehler seitens Darlehensnehmer vor!
Danke nochmal!