Nicht abgeführte Kapitalerträge in Steuererklärung angeben, obwohl unter Freibetrag?
Ich habe von meiner Hausbank im Rahmen der Erstattung von Gebühren („BGH-Urteil“) auch die Verzinsung gutgeschrieben bekommen mit dem Hinweis, dass dies steuerpflichtige Kapitalerträge sind und ich mich selbst um die Versteuerung kümmern muss.
Meine gesamten Kapitalerträge liegen in jedem Veranlagungsjahr deutlich unter dem Freibetrag, i.d.R. liegen den auszahlenden Stellen entsprechende Freistellungsaufträge vor. Wie muss ich jetzt vorgehen? Wenn ich jetzt diese Zinsen in meiner Steuererklärung angebe, wie ist dann sichergestellt, dass es zu keiner Versteuerung kommt, da der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist? Oder brauche ich die Zinsen gar nicht erst angeben, da ich weiß, dass der Freibetrag nicht überschritten ist? Wir reden übrigens von einem einstelligen Eurobetrag.
2 Antworten
Wenn ich jetzt diese Zinsen in meiner Steuererklärung angebe, wie ist dann sichergestellt, dass es zu keiner Versteuerung kommt, da der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist?
Das Finanzamt weiß tatsächlich auch über steuerliche Freibeträge Bescheid.
Mein Finanzamt hat gesagt, dass ich keine KSO-Anlage abgeben muss, wenn alle Zinsen zusammen unter dem Freibetrag liegen, selbst wenn die Zinszahlung brutto für netto im Ausland erfolgt ist.