Angenommen es existiert ein Annuitätendarlehen zwischen zwei Personen (eine Person hat der anderen damit Geld geliehen wegen einer Couch).

Der fiktive Betrag von 5000€, der mit abgemachten Zinsen einen fiktiven Gesamtbetrag von 5500€ ergibt, soll auf 5 Jahre vom Darlehensnehmer an den Darlehensnehmer zurückgezahlt werden.

Nun kann der Darlehensnehmer die abgemachte monatliche Rate nach einem Jahr aber nicht mehr in voller Höhe bezahlen und man einigt sich drauf das Darlehen aufzuheben. Die Couch wird verkauft und der Darlehensgeber bekommt den Erlös, und behält die bereits gezahlten Beträge mit Zinsen.

Nun ist der Darlehensnehmer aber der Meinung er hätte noch Anspruch auf eine Rückerstattung von Zinsen.

Und zwar nach seiner folgenden Rechnung:

Es wurden in dem einen Jahr 1200€ an den Darlehengeber gezahlt, wovon 200€ Zinsen waren. Von den ursprünglichen Gesamtzinsen von 500€ will der Darlehensnehmer nun 300€ zurück haben. Diese Rechnung macht für den Darlehengeber keinen Sinn, außerdem hat er diese Zinsen nie vom Darlehensnehmer bekommen.

Müsste es normal nicht andersrum sein, dass eher der Darlehengeber Anspruch auf Entschädigung hat, da ihm durch die Zahlungsunfähig des Darlehensnehmer Zinsen entgangen sind? Und nicht der Darlehensnehmer noch Zinsen zurückfordern kann?

Dazu muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Zinsen bei einem Annuitätendarlehen mit der Zeit immer weiter sinken und am Anfang am höchsten sind, was aber keine Rolle spielen dürfte.