kriegt man bei Tod Kontoinhaber 2 Steuerbestätigungen?
für Zinsen vor Tod u. die Zinsen die nach Tod fließen?
2 Antworten
Ja.
Es gibt eine Steuerbescheinigung für den (verstorbenen) Kontoinhaber bis zum Todestag, die in die letzte Einkommensteuererklärung des Kontoinhabers eingeht. Erträge sind dann Gegenstand der Erbmasse. Konten/Depots lauten bis zum Todestag noch auf den Kontoinhaber.
Nach dem Todestag gehen Konten auf die Erbengemeinschaft bzw. einen Alleinerben über, d.h. steuerlich auch zu Lasten dieser Nachfolger. Im Fall einer Erbengemeinschaft wäre per Feststellungserklärung bis zur Nachlaßauseinandersetzung die Aufteilung der Einkünfte auf die einzelnen Erben zu definieren. Konten/Depots des Verstorbenen werden von der Bank auf "Erbengemeinschaft ..." umgeschrieben.
Erst ab Nachlaßauseinandersetzung, d.h. dem Übergang einzelner Konten oder Vermögenspositionen auf die individuellen Erben, gehen Kapitalerträge steuerlich zu Lasten der jeweiligen Erben. Vermögenspositionen aus den "Erbengemeinschaft..." Konten werden auf die individuellen Konten der Erben übertragen und die "Erbengemeinschaft..." Konten werden aufgelöst.
Nach dem Tode wird der Depotinhaber doch wohl kaum noch eine Steuerbescheinigung bekommen, vielmehr ist dann der Rechtsnachfolger an der Reihe.