Wir haben geerbt, und als Sicherheit für ein Darlehen i.H.v. rund 23000€ ist eine atypisch stille Beteiligung der BEMA Investitionsgesellschaft i.H.v. rund 25500€ hinterlegt. Nun können wir das Darlehen vorab tilgen und bekommen danach diese Beteiligung ausgehändigt. Ich habe schon ausführlich im Web recherchiert, um 2012 hatten sich etliche Anleger aus dieser Beteiligung erfolgreich rausklagen können. Bei uns wird das wohl nicht mehr gehen, da der Erblasser 2012 umgeschuldet hat, und damit alle Klagegründe des ursprünglichen Darlehens verlorengingen.
Meine Frage: hat hier noch jemand diese Beteiligung am Hals? Sie wird erst ausbezahlt, wenn die BEMA Gesellschaft (lt. BEMA Mitarbeiter) drei Jahre nach der Eröffnung des Flughafens BER (also wahrscheinlich 2029 +_+) liquidiert wurde. Bleibt bis dahin überhaupt noch was über? Ich hab mal einen anonymisierten Kontoauszug angehängt. Die dortigen Entnahmen/Privatkonto wurden von der Gesellschaft erwirtschaftet, und man bekommt sie monatsweise ausbezahlt. Das GuV-Konto, hmm keine Ahnung, das ist wohl das, was über die Jahre die Einlage auffrisst?
Und ist die Haftung der stillen Teilhaber auf die Einlage beschränkt? Oder besteht irgendwann Nachschusspflicht? Wäre echt super, wenn das jemand mit entsprechendem Hintergrundwissen beantworten könnte.