Hallo,
wenn man neben einer Teilzeit-Festanstellung auch als freier Journalist (KSK) arbeitet, und dabei tageweise und zu einem festen Tagessatz in einer Redaktion mitarbeitet, wo man alles mögliche macht (redigieren, Artikel online stellen etc, aber auch Artikel schreiben), berechnet man dann dafür 7% oder 19% Ust?
Und genügt auf der Rechnung die Bezeichnung "redaktionelle Mitarbeit" und die Anzahl der Tage? Oder muss man alle Tätigkeiten genau auflisten?
Danke und Grüße
T.
PS: Ich habe auf den Seiten der Bundesregierung folgende Info gefunden, weiss aber nicht, ob bzw. was davon diese auf obiges zutrifft:
"Zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten wird aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass Journalisten grundsätzlich auf ihre Leistungen aus journalistischer Tätigkeit insgesamt den ermäßigten Steuersatz anwenden. Nur die Journalisten, die lediglich Daten sammeln und ohne redaktionelle Bearbeitung weiterleiten - z.B. Kurs- und Preisnotierungen, Börsennotizen, Wettervorhersagen, Rennergebnisse, Fußball- und andere Sportergebnisse, Theater-, Opern- und Kinospielpläne sowie Ausstellungs- und Tagungspläne -, haben ihre Leistungen nach dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern."