Kosten für Therapiehund steuerlich geltend machen (Freiberuflerin)?
Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte. Nun bestehen da bei mir einige Unsicherheiten, ob ich Kosten für den Hund als Therapiehund in meine Betriebsausgaben aufnehmen kann?
Es handelt sich um folgende Kosten: Anschaffung, Hundehaftpflicht, Leinen/Zubehör, Futter, Hundeschule, Therapiehundausbildung
Da gibt es ja bereits ein Urteil von einer Lehrerin, die einen Hund als sog. Schulhund gehalten hat und die Kosten zu 1/3 absetzen konnte:
https://www.stb-goetz-kollegen.de/news_aerzte/winter_2019/therapiehund
Und ein anderes Gericht urteilte mit 50%:
https://www.juraforum.de/news/hundekosten-einer-lehrerin-teilweise-werbungskosten_223026
Allerdings lag der Fall da ein bisschen anders:
1. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass ein Schulhund eingesetzt werden sollte. Das konnte die Lehrerin mit verschiedenen Schreiben nachweisen. Kann ich als Selbständige einfach beschließen, dass der Hund Teil meines Angebots ist und somit als Arbeitsmittel gilt?
2.Der Beschluss mit 1/3 kam zustande, weil das Gericht davon ausging, dass der Hund zu 2/3 einem privaten Zweck dient. Die Lehrerin setzte den Hund 5 Tage pro Woche in der Schule ein. Bei mir sind es aktuell weniger Stunden, die ich mit meinen Klient:innen verbringe. Ergo, wie berechne ich den Anteil zu dem mein Hund privat bzw. beruflich eingesetzt ist?
3.Die Therapiehundausbildung müsste ja in jedem Fall kein Problem sein, weil die ja nachgewiesenermaßen für berufliche Zwecke ist. Aber wie sieht es mit der Hundeschule aus?
Ich will keine Betriebsprüfung riskieren (das kann nun wirklich niemand gebrauchen). Im Zweifelsfall würde ich glaube ich eher auf Geltendmachung verzichten, als mich da irgendwie für's Finanzamt "auffällig" zu machen. Was meint ihr - was kann ich gut absetzen und was nicht?
Danke für die Hilfe :-)
2 Antworten
Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte.
Welche "Qualifikationen" hätte dieses Tier als "Therapiehund" vorzuweisen?
Auch wenn Du dieses Tier mit zu Deinen Kunden wirst nehmen wollen, um diesen eine Freude zu machen, wäre n.m.A. das Tier nicht als "Therapiehund" zu bezeichnen.
Im übrigen bezieht sich deine Antwort nicht auf meine Fragen.
Hierzu ergänzend - einfache Suche via Google und Co - Suchbegriff:
Kosten für Therapiehund steuerlich
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/hund-und-steuer-welche-kosten-kann-ich-absetzen.html
wobei ich das Ganze distanziert betrachte - woher glaubst Du zu wissen, dass sich besagter Hund aus dem Tierschutz als "Therapiehund eignen könnte. Kennst Du genau dessen Vorgeschichte?
Vielen vielen Dank für diese überaus hilfreiche Antwort, die genau gar nichts mit meinen Fragen zu tun hatte. Ohne so umsichtige und ganz besonders aufmerksame Menschen wie dich wäre ich armes, hilfloses Weiblein wohl nie und nimmer auf die Idee gekommen, vor der Adoption nach der Persönlichkeit meines Hundes zu fragen! Toll dass es Menschen wie dich gibt!
Was würde die Welt bloß ohne dich machen?
Nebenbei: Zu beiden zitierten Urteilen gibt es BFH-Entscheidungen. Wobei die Ausbildung zum Therapiehund voll als Werbungskosten angesetzt werden kann, nur die allgemeinen Kosten, wozu wohl auch die Hundeschule zählt, werden aufgeteilt.
Okay spannend! Das heißt, wenn ich ihn an 2 Tagen pro Woche einsetze, kann ich 20% der sonstigen Kosten abziehen?
Keine Ahnung, ich hab mir die Urteile auch nicht gründlich durchgelesen.
Wenn es keine Urteile dazu gibt (ich habe keine gefunden), würde man wohl versuchen, Analogien zu bilden. Möglicherweise bist Du dann die erste, die sich dazu zum BFH durchklagt. Und nur die sind u.U. bindend, auch nicht immer.
Daneben wundere auch ich mich, warum man einen rumänischen Hund aus dem Tierschutz als Therapiehund anschafft, die sind ja i.d.R. schlecht sozialisiert und vorgeschädigt. Eine Bekannte hat mal einen Blindenhund bekommen, das war ein gezüchteter und ausgebildeter Doodle (mir tat immer der Hund leid). Aber ich habe keine Ahnung von Hunden, Hunderassen und therapeutischen Wirkungen für Coaching.
Krass, wie man einfach ganz konkrete Fragen stellen kann und Leute direkt meinen, zu irgendwas anderem ihren Senf dazu geben zu müssen. Danke auch dir, für diesen überaus wertvollen Beitrag!
Der ja wenigstens teilweise etwas mit dem Thema zu tun hat - juhuu!
Vielleicht, aber nur vielleicht vielleicht, geht es mir ja erstmal darum die Lage abzuchecken und dann zu entscheiden, ob und was ich steuerlich angebe.
Und vielleicht, man sollte es gar nicht meinen, adoptiere ich meinen Hund nicht zuallererst um ihn zum Therapiehund zu machen. Womöglich ist es ja sogar einfach nur eine Option, die ich in Erwägung ziehe, wenn es an der Zeit ist...
Aber sehr gut zu wissen, dass ich bei Finanzfrage.de mit den echten Hundeexperten kommunizieren kann! Die sogar Bekannte haben, die auch mal Hunde hatten aus dem Tierschutz, die dann sogar traumatisiert waren...zum Glück darf ich das hier lesen, sonst hätte ich davon wohl zum ersten Mal gehört - vielen Dank :)
Wenn ich auf das Durchschnittsalter und das Durchschnittsgeschlecht und die Durschschnittshautfarbe der hier Antwortenden tippen müsste - mir würde ja direkt was einfallen. Da würde ich sogar meine Steuerrückzahlung für wetten :D
(Aber ja, ich dachte mir schon als ich das Wort "wunderbar" schrieb, dass hier einige gleich getriggert sein werden)
Das war aber der Punkt, den ich meinte.
Schaffst Du den Hund in erster Linie aus privaten Gründen/Tierliebe an und überlegst danach, ob Du ihn auch irgendwie beruflich steuerlich geltend machen kannst?
Oder hast Du ein berufliches Konzept und holst deshalb einen passenden Hund, der eben Eigenschaften mitbringt, die ihn dafür eignen lassen.
Nur im zweiten Fall würde ich mich mit dem Finanzamt streiten, tendenziell.
Das geht sicher beides nicht ohne ganz viel Tierliebe und war auch nicht abwertend gemeint.
Trotzdem Danke für die Beleidigung. Meine Steuerrückzahlung würde ich übrigens auch verwetten, ich musste nämlich nachzahlen. Mit Therapiehund wäre das vielleicht anders gewesen. Geh halt zu einem Steuerberater oder Anwalt, der sich gerne beleidigen lässt.
Es steht da bereits, dass eine entsprechende Ausbildung geplant ist. Wenn Du nichts von tiergestützter Pädagogik hältst, fühl dich gerne frei einfach weiterzuscrollen.