Rückdatierung der steuerlichen Erfassung
Hallo,
ich habe bereits auf Honorarbasis gearbeitet, mir bisher aber nie Gedanken um Versteuerung etc. gemacht - naiv, ich weiß. Jetzt versuche ich, das Formular zur steuerlichen Erafssung auszufüllen und es kommen so viele Fragen auf.
Zu mir: 23 Jahre, Studentin privat familienversichert
Tätigkeit: Freiberuf im Bereich der sprechkünstlerische Kommunikation / Rhetorik Ich möchte (noch) unterhalb der versteuerungspflichtigen Grenzen bleiben.
(Wie) kann ich die steuerliche Erfassung rückdatieren und nachweisen, dass ich auch im letzten halben Jahr nicht über die Grenze von 8004€ gekommen bin? Es existieren die Honorarverträge.
Bin ich durch die steuerliche Erfassung und die freiberuflichen Tätigkeiten rentenversicherungspflichtig?
Ändert sich etwas bezüglich der Krankenversicherung und des Kindergeldbezuges?
Was trage ich bei "Voraussichtliche Einkünfte" und dem "Gesamtumsatz" ein?
Vielen Dank für die Hilfe!!
1 Antwort
Der Antrag ist ab dem Datum beim Finanzamt, ab dem er beim Finanzamt ist. Das einzige Datum, dass Du in dem Antrag eintragen musst, ist der Beginn des Betriebes, und denn gibst Du einfach ehrlich an.
Die Folge ist allerhöchstens, dass Du Umsatzsteuervoranmeldungen für die letzten Monate seit Eröffnung abgibst. Da Du aber wohl in Richtung Kleinunternehmerin tendierst, hast Du das Problem nicht.
Wenn das Finanzamt aus dem "Uralt"-Datum ableitet, dass Deine Einkünfte aus dem letzten Jahr steuerlich interessant sein könnten, dann wird es Dich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.
Ein Freiberufler oder Gewerbetreibender weist die Höhe seiner Einkünfte in der Regel durch eine Gewinnermittlung nach.