Rückdatierung der steuerlichen Erfassung

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Der Antrag ist ab dem Datum beim Finanzamt, ab dem er beim Finanzamt ist. Das einzige Datum, dass Du in dem Antrag eintragen musst, ist der Beginn des Betriebes, und denn gibst Du einfach ehrlich an.

Die Folge ist allerhöchstens, dass Du Umsatzsteuervoranmeldungen für die letzten Monate seit Eröffnung abgibst. Da Du aber wohl in Richtung Kleinunternehmerin tendierst, hast Du das Problem nicht.

Wenn das Finanzamt aus dem "Uralt"-Datum ableitet, dass Deine Einkünfte aus dem letzten Jahr steuerlich interessant sein könnten, dann wird es Dich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

Ein Freiberufler oder Gewerbetreibender weist die Höhe seiner Einkünfte in der Regel durch eine Gewinnermittlung nach.