Guten Abend,
ich arbeite schon seit April 2019 freiberuflich als Dolmetscher und hab das leider beim Finanzamt nicht angemeldet (ich kannte mich da nicht aus und der Steuerberater behauptete, ich solle das auch erstmal nicht und dass er das erst mit der Jahressteuererklärung machen würde).
Nun möchte ich die Soforthilfe wegen Corona beantragen, weil ich seit über einen Monat null Aufträge bekommen habe und dadurch kein Einkommen habe. Beim ausfüllen des Antrags muss man aber die STEUERNUMMER eingeben, welche ich aber nicht habe, weil wie gesagt die Tätigkeit ist beim FA nicht angemeldet worden.
ich hab natürlich deswegen Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen und sie meinten, ich solle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und ans FA schicken, um die Steuernummer zu erhalten.
Nun möchte ich wissen, ob das mir Probleme verbreiten würde und wie lange das dauern würde bis ich die Steuernummer vom FA bekomme?
und ob ich den Anspruch auf die Soforthilfe noch haben würde, wenn ich Arbeitslosengeld vorübergehend beantragen würde, weil ich sonst meinen Lebensunterhalt leider nicht finanzieren kann? also ob das eine mit dem anderen zu tun hat?
danke im voraus