Bereits seit 2017 bin ich als Freiberuflerin als Yoga Lehrerin und Kunstpädagogin tätig. Mit dem Umzug an einen neuen Ort stuft mich nun das dortige Gewerbeamt als gewerblich ein. Ein vieles hin und her auch in Zusammenarbeit mit meiner Steuerberaterin und dem FA (dass mich auch als freiberuflich eingestuft) ergab kein neues Ergebnis.

Sie stützen sich darauf, dass Yoga keine studierte Tätigkeit sei, und die Kunstpädagogik nachrangig in den Kursen passiere, also kein Katalog Beruf und nichts erzieherisch, unterrichtendes, künstlerisches inne habe. Ein sehr strittiger Fall.

Ich weiß nicht, inwieweit ich da streiten will, zumal ich bisher noch unter der 24.500€ Gewinn-Marke bin.

Hat da jemand Erfahrung? Das ganze scheint mir sehr subjektiv.

die Frage stellt sich weiterhin: wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde, und sich mein Tätigkeitsfeld mehr Richtung Kunstschule bewegt, kann ich dann wieder rückwärts freiberuflich werden?