Freiberuflichkeit rückwirkend über Steuererklärung melden?
Hallo zusammen,
ich habe die selbe Situation wie viele andere hier: Während ich eine freiberufliche Tätigkeit (Unternehmensberater) ausgeführt habe, habe ich vergessen, diese Freiberuflichkeit dem Finanzamt zu melden.
In einigen älteren Posts heißt es hierzu: Einfach in der Steuererklärung die Einnahmen angeben. Ist zwar nicht korrekt, wird aber auch nicht verfolgt.
In neueren Artikeln steht stattdessen, dass es nötig ist und ich auch dann erst die Steuernummer erhalte, mit der ich Rechnungen erstellen kann.
Ich habe bereits Rechnungen mit angabe meiner SteuerID erstellt, mit der Kundin aber abgesprochen, dass ich diese stornieren/korrigieren kann. Kann ich nun einfach eine neue Rechnung erstellen und diese in der Steuererklärung angeben? Oder kann/muss ich vorab dem Finanzamt melden, dass ich eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt habe und die Frist von 4 Wochen versäumt habe?
Viele Grüße
1 Antwort
Du musst bei den zitierten antworten einfach unterscheiden, was gefragt worden ist.
War die Frage: "Ich möchte als Unternehmensberater tätig werden und Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis schreiben," dann ist die Antwort: "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das Finanzamt senden. Dann kommt von dort die Steuernummer.
War die Frage: "Ich habe eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und für meine Arbeit Geld erhalten, aber vergessen ein Gewerbe anzumelden," dann war die Antwort, "mache Dir keine übertrieben Sorgen. Gebe eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung mit der Einkommensteuererklärung ab und man wird Dir die Steuer berechnen, aber sonst passiert nichts."
Du brauchst eine Steuernummer und am besten noch eine USt-ID und die bekommst Du, wenn Du den Fragebogen zur steuerliche Erfassung ausfüllst und an das Finanzamt schickst.
Vielen Dank!
Die USt-ID habe ich ja jetzt noch nicht. Darf ich trotzdem erstmal eine neue Rechnung (mit Verweis auf Leistungserbringungsdatum und dass bereits gezahlt wurde) nur mit Angabe der Steuernummer erstellen?
Und werde ich dann vom Finanzamt als Freiberufler/Selbstständiger eingestuft, sodass ich mich ggf. wieder abmelden muss?