freiberufliche Tätigkeit nicht rechtzeitig beim FA angemeldet, ist das schlecht?

2 Antworten

Das Unternehmen bzw. die Tätigkeit muss zum 1.04. schon angemeldet gewesen sein. So stand es in FAQs die ich gerade wegen ähnlichen Fragen (Existenzgründung in März) gelesen habe. Ich würde aber sicherheitshalber beim Ansprechpartner anrufen. Wenn du nachweisen kannst, dass du vor April schon hauptberuflich tätig warst, könnte es vielleicht funktionieren.

Die Steuernummer habe ich nach 2-3 Wochen per Post bekommen, dank Nachfrage sogar eine Woche früher am Telefon. Das ist aber unterscheidlich von Finanzamt zu Finanzamt. Und es war noch in März. Mit Corona und Ostern würde ich eher längere Bearbeitungszeiten erwarten.

ALG 2 und Soforthilfe darf man gleichzeitig bekommen. Stand zumindest so in den FAQs. Wenn du aber ALG 1 bekommst, bist du damit nicht mehr selbstständig und höchstwahrscheinlich nicht antragsberechtigt.

Die Tätigkeit kannst du ohne Probleme beim Finanzamt nachmelden.

Die anderen Fragen entziehen sich meiner Kenntnis.


Hima94 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 20:56

Danke :)