freiberufliche Tätigkeit nicht rechtzeitig beim FA angemeldet, ist das schlecht?
Guten Abend,
ich arbeite schon seit April 2019 freiberuflich als Dolmetscher und hab das leider beim Finanzamt nicht angemeldet (ich kannte mich da nicht aus und der Steuerberater behauptete, ich solle das auch erstmal nicht und dass er das erst mit der Jahressteuererklärung machen würde).
Nun möchte ich die Soforthilfe wegen Corona beantragen, weil ich seit über einen Monat null Aufträge bekommen habe und dadurch kein Einkommen habe. Beim ausfüllen des Antrags muss man aber die STEUERNUMMER eingeben, welche ich aber nicht habe, weil wie gesagt die Tätigkeit ist beim FA nicht angemeldet worden.
ich hab natürlich deswegen Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen und sie meinten, ich solle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und ans FA schicken, um die Steuernummer zu erhalten.
Nun möchte ich wissen, ob das mir Probleme verbreiten würde und wie lange das dauern würde bis ich die Steuernummer vom FA bekomme?
und ob ich den Anspruch auf die Soforthilfe noch haben würde, wenn ich Arbeitslosengeld vorübergehend beantragen würde, weil ich sonst meinen Lebensunterhalt leider nicht finanzieren kann? also ob das eine mit dem anderen zu tun hat?
danke im voraus
2 Antworten
Das Unternehmen bzw. die Tätigkeit muss zum 1.04. schon angemeldet gewesen sein. So stand es in FAQs die ich gerade wegen ähnlichen Fragen (Existenzgründung in März) gelesen habe. Ich würde aber sicherheitshalber beim Ansprechpartner anrufen. Wenn du nachweisen kannst, dass du vor April schon hauptberuflich tätig warst, könnte es vielleicht funktionieren.
Die Steuernummer habe ich nach 2-3 Wochen per Post bekommen, dank Nachfrage sogar eine Woche früher am Telefon. Das ist aber unterscheidlich von Finanzamt zu Finanzamt. Und es war noch in März. Mit Corona und Ostern würde ich eher längere Bearbeitungszeiten erwarten.
ALG 2 und Soforthilfe darf man gleichzeitig bekommen. Stand zumindest so in den FAQs. Wenn du aber ALG 1 bekommst, bist du damit nicht mehr selbstständig und höchstwahrscheinlich nicht antragsberechtigt.
Die Tätigkeit kannst du ohne Probleme beim Finanzamt nachmelden.
Die anderen Fragen entziehen sich meiner Kenntnis.