Freiberuflich / Gewerblich?
Bereits seit 2017 bin ich als Freiberuflerin als Yoga Lehrerin und Kunstpädagogin tätig. Mit dem Umzug an einen neuen Ort stuft mich nun das dortige Gewerbeamt als gewerblich ein. Ein vieles hin und her auch in Zusammenarbeit mit meiner Steuerberaterin und dem FA (dass mich auch als freiberuflich eingestuft) ergab kein neues Ergebnis.
Sie stützen sich darauf, dass Yoga keine studierte Tätigkeit sei, und die Kunstpädagogik nachrangig in den Kursen passiere, also kein Katalog Beruf und nichts erzieherisch, unterrichtendes, künstlerisches inne habe. Ein sehr strittiger Fall.
Ich weiß nicht, inwieweit ich da streiten will, zumal ich bisher noch unter der 24.500€ Gewinn-Marke bin.
Hat da jemand Erfahrung? Das ganze scheint mir sehr subjektiv.
die Frage stellt sich weiterhin: wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde, und sich mein Tätigkeitsfeld mehr Richtung Kunstschule bewegt, kann ich dann wieder rückwärts freiberuflich werden?
1 Antwort
Ja, das ist eine Entscheidung des Finanzamts.
ES gibt eine kleine (nicht amtliche) Entscheidungshilfe:
Yoga als FreiberuflichkeitUm als freiberufliche Yogalehrerin tätig zu sein, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört u.a., dass du deine Kurse eigenverantwortlich und weisungsungebunden anbietest, du bist also deine eigene Chefin. Du trägst das volle unternehmerische Risiko, kannst aber auch deine Individualität ausleben. Und das bei flexiblen Arbeitszeiten und selbst bestimmten Preisen.
Yoga als GewerbeEin Gewerbe als Yogalehrerin meldest du an, wenn du außer Yoga noch andere Dienstleistungen anbietest oder Produkte verkaufst, wie z. B.:
- Massagen
- Retreats
- Yogazubehör
- Kleidung
- ätherische Öle
- Klangschalen
Trotzdem ann das Finanzamt theoretisch machen was es will.
Du kannst natürlich per Einspruch gegen diese Einstufung vorgehen, aber vermutlich landet Ihr dann vor dem Finanzgericht,weil das Finanzamt dabei bleibt.
Ich würde (Meine kollegin die Dich berät wird es ebenso sehen), prakmatisch vorgehen.
Die Sache hat a nur Auswirkung, wenn der Gewerbesteuerhebesatz in Deiner Stadt/ Gemeinde bei über 400 % liegt, denn bis zum vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.
Bleiben also in diesem Fall die paar Euro für die Gewerbesteuererklärung.