Freiberuflich / Gewerblich?

1 Antwort

Ja, das ist eine Entscheidung des Finanzamts.

ES gibt eine kleine (nicht amtliche) Entscheidungshilfe:

Yoga als Freiberuflichkeit

Um als freiberufliche Yogalehrerin tätig zu sein, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört u.a., dass du deine Kurse eigenverantwortlich und weisungsungebunden anbietest, du bist also deine eigene Chefin. Du trägst das volle unternehmerische Risiko, kannst aber auch deine Individualität ausleben. Und das bei flexiblen Arbeitszeiten und selbst bestimmten Preisen.

Yoga als Gewerbe

Ein Gewerbe als Yogalehrerin meldest du an, wenn du außer Yoga noch andere Dienstleistungen anbietest oder Produkte verkaufst, wie z. B.:

  • Massagen
  • Retreats
  • Yogazubehör
  • Kleidung
  • ätherische Öle
  • Klangschalen

Trotzdem ann das Finanzamt theoretisch machen was es will.

Du kannst natürlich per Einspruch gegen diese Einstufung vorgehen, aber vermutlich landet Ihr dann vor dem Finanzgericht,weil das Finanzamt dabei bleibt.

Ich würde (Meine kollegin die Dich berät wird es ebenso sehen), prakmatisch vorgehen.

Die Sache hat a nur Auswirkung, wenn der Gewerbesteuerhebesatz in Deiner Stadt/ Gemeinde bei über 400 % liegt, denn bis zum vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.

Bleiben also in diesem Fall die paar Euro für die Gewerbesteuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986