Psychologe-Freiberufler/freiberufliche Tätigkeit-Umsatzsteuer?

2 Antworten

  1. Du bist selbständig, auch als freiberuflich tätig.
  2. Scheinselbständigkeit kann es nicht sein, weil Du neben der Beratungstätigkeit eine freiberufliche Praxis hast.
  3. die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14a UStG, Text siehe unten), nicht für Beratungen.

§ 4, Nr. 14 a UStG: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.

Also für die Beratungen USt aufschlagen, was aber sogar von Vorteil ist, denn den Unternehmen ist egal, ob Du 500,- Euro berechnest, oder 500,- Euro + 19 %, also 595,- Euro, denn die 95,- Euro ziehen die als Vorsteuer ab.

Du hast anteilig dann zukünftig auch Vorsteuerabzug. Also Profiteur bist DU.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Merti 
Beitragsersteller
 09.03.2019, 18:53

Ja - Steuerberater/Finanzberater wird definitiv aufgesucht, da es irgendwie wirklich mal so & mal so sein kann. Danke für die Links.