Das Finanzamt stuft die Einnahmen (800 €) aus meiner Dozententätigkeit bei der Volkshochschule als steuerfreie Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG ein.

Als Konsequenz daraus erkennt das Finanzamt meine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (950 €) gem. § 3c Abs. 1 EStG nicht an.

Kann mir (als Laie) das jemand erklären? Ist das korrekt?

Darüber hinaus habe ich noch weitere positive Einkünfte aus der gesetzlichen Rente sowie aus Vermietung und Verpachtung.