Ich möchte mit einigen Sprachlehrer-Kolleginnen über eine eigens geschaffene Webseite als Verbund auftreten. Der Verbund hat einen eigenen Namen. Alle beteiligten Sprachlehrer sind freiberuflich, also wirtschaftlich selbständig, und wollen das auch weiterhin bleiben.
Zweck des Internetauftritts ist es, im Verbund eine höhere Werbewirkung für jeden Einzelnen zu erzielen. Wir haben keine gemeinsamen Räume und bieten Privatunterricht zuhause, beim Klienten oder online an. Das einzige, was wir teilen, ist die Domain und die Homepage.
Die Honorarstellung an die Sprachunterrichtsteilnehmen (angesprochen sind Privatpersonen und Firmen) erfolgt jeweils individuell mit dem einzelnen Sprachlehrer. Dies wird auf der Webseite auch so kommuniziert. Wir sagen nicht, dass wir eine Sprachschule sind. Jeder Sprachlehrer versteuert als Freiberufler seine Honorare selbständig.
Gibt es unter diesen Bedingungen irgendeine Vorschrift, die uns zur Gewerbeanmeldung verpflichten würde? Sind wir etwa eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"? Oder eine "Berufsausübungsgemeinschaft". Welche Rechtsfolgen hätte das? Gibt es irgendeine Rechtskategorie, unter die wir fallen könnten, ohne dass wir es bislang wissen?
Besten Dank!