Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

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Mein Arbeitgeber beutet mich aus. Muss 300 -350 Stunden monatlich arbeiten. Was soll ich tun?

Ich arbeite über 300 Stunden im Monat und habe einen Stundenlohn von 7,50 Euro brutto. Bin im Objektschutz tätig und muss Baustellen bewachen. Heute habe ich die 19. Nachtschicht am Stück. Mal einen Tag frei? Dann ruft die Firma sofort an, dass ich doch arbeiten muss.

Einfach kündigen geht auch nicht, dann gibt es 3 Monate kein Geld vom Arbeitsamt und ich muss dem Amt 1000 Euro zurückzahlen, die sie mir für das Auto gegeben haben, den ich für diesen Job brauche.

Das Geld für den Monat August war erst am 27. September auf dem Konto, obwohl im Vertrag steht, dass das Geld bis spätestens am 25. auf dem Konto sein muss.

Sonntags- Nacht- oder Feiertagszuschläge zahlt die Firma auch nicht, obwohl sie einem doch gesetzlich zustehen. Es kommt auch häufiger vor, dass man nachts ohne Strom und daher auch ohne Heizung auf der Baustelle sitzt, jetzt, wo es langsam kälter wird, wird es nachts dann richtig unangenehm.

Circa 3000 Kilometer fahre ich mit dem Auto monatlich. Fahrtkosten zahlt mein Arbeitgeber übrigens auch nicht

In diesem Job hat mich übrigens auch das Arbeitsamt reingedrängt. Im Augenblick muss ich übrigens von 17 Uhr bis 7 Uhr morgens ran. Dazu kommen insgesamt noch 2,5 Stunden Fahrzeit. So läuft das hier regelmäßig ab.

Muss ich das wirklich alles hinnehmen, kann das Arbeitsamt mir wirklich 3 Monate mein Arbeitslosengeld streichen, wenn ich diesen Job kündige?

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In welches Steuerjahr fällt ein Vorschuss oder Abschlag?

Hallo zusammen,

ich muss leider etwas weiter ausholen um meine Frage richtig stellen zu können, vielleicht kann mir ja jemand wieterhelfen, der sich auskennt.

Ich habe im September 2013 auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung für eine Eventagentur gearbeitet. Da sie bei der Gehaltszahlung in Verzug geraten sind und "aufgrund von Abrechnungsproblemen" nicht das gesamte Honorar auszahlen konnten, erhielt ich im September einen Teil des Lohns ausgezahlt mit einem Vermerk auf der Lohnabrechnung 09/2013: "N79 Vorschuss/Abschlagszahlung" und "Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 04/2014 verrechnet". Im April 2014 erhielt ich dann den Restbetrag.

Nun wurde mir für 2013 aber keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt mit der Begründung, es wurde lediglich ein Vorschuss ausgezahlt und es wurde eine Nachberechnung im April 2014 gemacht, womit der Vorschuss verrechnet wurde. Da ich meine Arbeit bereits erledigt hatte und ja schon Anspruch auf den Arbeitslohn hatte, läuft das dann noch unter Vorschuss?

Die Frage ist nun, ob ich für 2013 nicht eine Abrechnung erhalten hätte sollen, da der erste Teil (meiner Meinung nach eher eine Abschlagszahlung als ein Vorschuss) des Gehalts somit ins Steuerjahr 2013 fällt und der zweite Teil ins Steuerjahr 2014. Stattdessen erhielt ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung (ohne Lohnsteuerabzug) 2014 über den Gesamtbetrag. Damit bin ich nicht einverstanden.

Zu Recht? Hat die Agentur da nicht etwas "Krummes" gedreht? Zählt die Auszahlung nicht dann wann sie auf meinem Konto erscheint? Wie gehe ich mit der Problematik nun in meiner Steuererklärung um und kann ich eine Bescheinigung für 2013 verlangen sowie eine korrigierte Bescheinigung für 2014?

Vielen Dank für jeden Tip oder Hilfe!

Viele Grüße Stefanie

gehalt, Kurzfristige Beschäftigung, Lohnsteuer, Steuererklärung
Pfändung von meinem Gehalt auf Konto von meiner Ehefrau

Hallo Liebe Community,

ich habe eine Frage zu einer Kontopfändung. Das Konto von meiner Frau (kein P-Konto) wurde vom Hauptzollamt Heilbronn gepfändet da zu viel gezahlte Leistungen zurückerstattet werden sollen. Diese belaufen sich auf 450,- € für uns beide und sind durch einen Rechenfehler über 4 Monate entstanden den die ARGE gemacht hat, da wir beide berufstätig waren bzw. sind und das Gehalt schwankt musste man die ergänzenden Leistungen Monatlich neu berechnen.

Soweit so gut, wir haben uns Logischerweise auch dazu bereiterklärt das Geld wieder zurückzuzahlen da es uns ja offensichtlich nicht zusteht. Allerdings ist uns eine Ratenzahlung in Höhe von 50,- € im Monat verwehrt worden die ich dem HZA angeboten habe. Der Vollstreckungsbeamte wollte uns aufsuchen, diesen Termin hat er schriftlich abgesagt und wollte im Neuen Jahr kommen, ist er aber nicht und hat vorgestern das Konto meiner Frau gepfändet.

Allerdings bekomme ich am 10. Gehalt auf eben dieses Konto da ich (noch) kein anderes Konto habe, Gehalt ist auch als solches ersichtlich da auch im Verwendungszweck „Gehalt/Rente NAME“ steht, auch habe ich meine Lohnabrechnung auf der der Betrag cent genau beziffert wird in Höhe von ca. 600,- € den genauen Betrag kenne ich erst am 10. Dann ist die Abrechnung und das Geld da.

Darf das Hauptzollamt das Pfänden? Das Gehalt wurde von meiner Firma schon zur Überweisung veranlasst, ist also nicht mehr aufzuhalten. Kann man die Bank anrufen und eine Rücküberweisung des Betrages anweisen, mit der Lohnabrechnung als Bestätigung!? Eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber hat HZA schon beantragt allerdings verdiene ich nur zwischen 600-800,- € im Monat also konnte man nichts pfänden.

Kann mir da jemand weiterhelfen ?

gehalt, Konto, Kontopfändung, Pfändung
Hartz IV gekürzt und Minjob beendet, aber keinen Arbeitsvertrag. Lohnabrechnung?

Hallo Community,

weil ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich deswegen hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Bekomme Hartz IV und habe Anfang Monat einen Minijob im Restaurant angefangen. Habe auch beim Jobcenter Bescheid gegeben. Habe gesagt, es werden so 25-30 Stunden im Monat. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid mit Kürzung von insgesamt 284 Euro erhalten. Habe jedoch im Restaurant wieder aufgehört, weil ich mit der Chefin nicht klar kam und sie mir auch auf wiederholte Nachfrage keinen Arbeitsvertrag für das Jobcenter geben wollte. Meine Info wegen der Beendigung hat sich wohl mit dem Bescheid überschnitten. Darin steht jedoch eben, dass sie nen Arbeitsvertrag wollen, die erste Lohnabrechnung und eine Quittung über den Erhalt des ersten Monatslohns. Meine Restaurant-Chefin hat zwar gemeint, ich würde bis zum 10. Juli eine Lohnabrechnung erhalten und das Geld würde überwiesen werden, aber da ich nicht weiss, ob sie mich überhaupt angemeldet hat bzw. meinen Stundenzettel einfach weggeworfen hat und ich überhaupt noch ne Lohnabrechnung bzw. den Lohn sehe, habe ich jetzt Angst, dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich überhaupt gearbeitet habe, damit ich den Lohn sehe. Oder mir das Jobcenter eventuell an den Karren fährt und behaupten kann, ich hätte den Lohn schon in bar erhalten.

Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen soll?? Ich meine, ich hatte keinen AV, keine Info, ob ich überhaupt angemeldet bin. Existiert im besten Falle nur noch der Stundenzettel. Bin echt verzweifelt.

Vielen Dank für Eure Antworten, Grüße, Oliver

Arbeit, gehalt, Hartz IV, job, Lohn, Minijob, Arbeitsvertrag, Konsequenzen