Hartz IV gekürzt und Minjob beendet, aber keinen Arbeitsvertrag. Lohnabrechnung?
Hallo Community,
weil ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich deswegen hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Bekomme Hartz IV und habe Anfang Monat einen Minijob im Restaurant angefangen. Habe auch beim Jobcenter Bescheid gegeben. Habe gesagt, es werden so 25-30 Stunden im Monat. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid mit Kürzung von insgesamt 284 Euro erhalten. Habe jedoch im Restaurant wieder aufgehört, weil ich mit der Chefin nicht klar kam und sie mir auch auf wiederholte Nachfrage keinen Arbeitsvertrag für das Jobcenter geben wollte. Meine Info wegen der Beendigung hat sich wohl mit dem Bescheid überschnitten. Darin steht jedoch eben, dass sie nen Arbeitsvertrag wollen, die erste Lohnabrechnung und eine Quittung über den Erhalt des ersten Monatslohns. Meine Restaurant-Chefin hat zwar gemeint, ich würde bis zum 10. Juli eine Lohnabrechnung erhalten und das Geld würde überwiesen werden, aber da ich nicht weiss, ob sie mich überhaupt angemeldet hat bzw. meinen Stundenzettel einfach weggeworfen hat und ich überhaupt noch ne Lohnabrechnung bzw. den Lohn sehe, habe ich jetzt Angst, dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich überhaupt gearbeitet habe, damit ich den Lohn sehe. Oder mir das Jobcenter eventuell an den Karren fährt und behaupten kann, ich hätte den Lohn schon in bar erhalten.
Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen soll?? Ich meine, ich hatte keinen AV, keine Info, ob ich überhaupt angemeldet bin. Existiert im besten Falle nur noch der Stundenzettel. Bin echt verzweifelt.
Vielen Dank für Eure Antworten, Grüße, Oliver
3 Antworten
Was spricht dagegen mit deinem Fallmanager beim Jobcenter das Thema durchzusprechen?
Der kann übrigens recht schnell überprüfen ob eine Anmeldung seitens des Ex-Arbeitgebers stattgefunden hat oder nicht. Da wäre auch die Krankenkasse ein möglicher Informationsgeber.
"Kündigung" weil du mit der Chefin nicht klargekommen bist? Hoffe das hast du zumindest nachvollziehbar schriftlich erledigt. An die große Glocke im Gespräch mit dem Fallmanager würde ich das aber nicht hängen. Sanktionen könnten die Folge sein.
Lieber das Thema "kein Arbeitsvertrag" in den Vordergrund stellen.
Grundsätzlich kann und wird das Jobcenter deine Ansprüche neu berechnen und etwaige Differenzen nachzahlen.
Solltest du kein Gehalt für deine Arbeit erhalten, bleibt dir nur vor´s Arbeitsgeicht zu ziehen.
Sollte der Ex-Arbeitgeber behaupten, er hätte dir Barlohn bereits gegeben, ist er dafür in der Beweispflicht. Wäre halt blöd, wenn Du den Lohn erhalten hast und eine entsprechende Quittung unterschrieben hättest, die dann vom Arbeitgeber vorgelegt würde.
Hi Juergen010. Vielen Dank zunächst einmal für Deine Antwort!- Ich habe in der Mail an das Jobcenter geschrieben, dass ich auch auf wiederholte Nachfrage nach einem Arbeitsvertrag und einer Bestätigung für eine Anmeldung den Job aufgeben musste, weil ich dadurch mit (finanziellen) Nachteilen und Problemen mit dem Jobcenter gerechnet habe. Nein, ich habe keinen Lohn bekommen und es gibt auch keine Quittungen. Kein AV. Eventuell kein Stundenzettel mehr. Ich will nur einfach zumindest die 284 Euro Abzug wieder, dann scheiße ich auf den Lohn, war mir eine Lehre.
Hat sich alles zum Guten gewendet innerhalb der paar Stunden :-) hab die Chefin im Restaurant noch mal angerufen (und das Gespräch aufgezeichnet) und nach der Lohnabrechnung gefragt. Da habe ich ja schon mal den Beweis, dass ich dort gearbeitet habe. Lohnabrechnung sowie An- und Abmeldung bekomme ich bis zum 10. Juli. Das Jobcenter überweist mir jetzt erst mal 100 Euro mehr, bis alles vollständig bzw. neu berechnet werden kann. Freue mich :-) und wenn die Chefin vom Restaurant weniger überweist als gearbeitet, ist mir das jetzt auch schnuppe. Hauptsache raus dort und Ruhe. Adios
....sorry, muss mich verbessern. Dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich den Lohn nicht schon in bar erhalten habe. Aber hat ja kein AV existiert geschweige denn wußte ich nie, ob ich angemeldet wurde.